Zur Webansicht
Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
8. November 2023
 
 

Emmen: Regierungsrat genehmigt Erweiterung der Deponiezone Büel

Seit 2003 wird im Gebiet Büel der Gemeinde Emmen unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial abgelagert. Im Jahr 2013 wurde die Deponie erstmals erweitert. Mit einer erneuten Erweiterung des bestehenden Deponieperimeters soll kurz- und mittelfristig der regionale Bedarf an Deponieraum für Aushubmaterial bereitgestellt werden. Das Gebiet der Erweiterung «Büel-Ost» fügt sich nahtlos an die bestehende Deponiezone nach Nordosten an. Die Erweiterung ist in zwei Etappen geplant und bringt ein zusätzliches Deponievolumen von 1,16 Millionen Kubikmeter mit sich. Der Zeitraum für die Ablagerung erstreckt sich für die erste Etappe auf die Jahre 2023 bis 2026 und für die zweite Etappe auf die Jahre 2026 bis 2035. Der Regierungsrat hat die für die Deponieerweiterung erforderlichen Bewilligungen gesprochen und eine Änderung des Zonenplans der Gemeinde Emmen genehmigt.

 
 

Schwarzenberg: Regierungsrat heisst Gesamtrevision Ortsplanung gut

An der Gemeindeversammlung vom 6. Juli 2022 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Schwarzenberg eine Gesamtrevision der Ortsplanung. Die Revision beinhaltet einerseits die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts mit der Einführung der Überbauungsziffer und der Gesamthöhe sowie damit zusammenhängend einer neuen Einteilung der Bauzonen. Andererseits beschloss die Gemeindeversammlung verschiedene Umzonungen und Rückzonungen sowie die Festlegung des Gewässerraums. Die Rückzonungen waren erforderlich, weil die Gemeinde Schwarzenberg über zu grosse Bauzonen verfügt und damit eine der 21 Rückzonungsgemeinden des Kantons Luzern ist. Bei vier Grundstücken hat die Gemeindeversammlung allerdings Einsprachen gegen die vom Gemeinderat vorgelegten Rückzonungen gutgeheissen. Der Regierungsrat kommt nach Überprüfung dieser Parzellen zum Schluss, dass auch diese Parzellen aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben und auf Basis der darauf abstützenden kantonalen Rückzonungsstrategie ebenfalls zurückzuzonen sind. Im Weiteren hat die Gemeindeversammlung mehrere Einsprachen gutgeheissen, die eine Verkleinerung oder den Verzicht auf den Gewässerraum verlangt haben. Diese Beschlüsse sind mit übergeordnetem Recht ebenfalls nicht vereinbar, weshalb der Regierungsrat in diesen Fällen den Gewässerraum im korrekten Umfang anordnet. Gleichzeitig mit der Genehmigung der Gesamtrevision der Ortsplanung Schwarzenberg erfolgt auch die Aufhebung der Schutzverordnung Eigenthal, weil diese durch eine kommunale Regelung im Rahmen des Zonenplans Landschaft und des Bau- und Zonenreglements (BZR) ersetzt wird. Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Schwarzenberg mit den genannten Anordnungen genehmigt.

 
 
Staatskanzlei Luzern
Kommunikation
Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern
Telefon 041 228 60 00
information@lu.ch
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden
Staatskanzlei.lu.ch