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Kurzmitteilung
14. Dezember 2023
 
 

Massnahmen zum Schutz der Fruchtfolgeflächen umgesetzt

Fruchtbare Böden sind eine nicht erneuerbare Ressource und für die Produktion von Nahrungsmitteln unverzichtbar. Durch die Siedlungsentwicklung und den Bau von Infrastruktur gerät der Boden zunehmend unter Druck. Infolge des überarbeiteten Sachplans Fruchtfolgeflächen des Bundes, der Umsetzung des Gegenvorschlags zur Gesetzesinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» und der generell wachsenden Bedeutung des Schutzes von Kulturland sowie Fruchtfolgeflächen (FFF) stärkt der Kanton Luzern den kantonalen Vollzug im Bereich FFF. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement hat dazu verschiedene Massnahmen umgesetzt: Die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) verfügt neu über eine FFF-Koordinationsstelle, die als Anlaufstelle für alle Fragen rund um FFF zur Verfügung steht und Unterstützung bietet. Des Weiteren hat der Regierungsrat die Kartierungsarbeiten zur FFF-Neuerhebung im Kanton Luzern (Bodenkartierung 2022–2025) vergeben, um über die notwendigen und aktuellen Informationen zur Bodenqualität zu verfügen. Seit dem 1. Januar 2023 gilt zudem die geänderte Planungs- und Bauverordnung (Mitteilung vom 6. Dezember 2022). Gestützt darauf hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement eine neue FFF-Richtlinie erarbeitet, die Gemeinden, Planenden, Bauherrschaften und Grundeigentümerschaften aufzeigt, welche Regeln im Umgang mit Fruchtfolgeflächen gelten. Die neue FFF-Richtlinie ist ab 1. Januar 2024 auf der Webseite fruchtfolgeflaechen.lu.ch öffentlich zugänglich und anwendbar.

Der Vollzug wird dank den ergriffenen Massnahmen und der nun vorliegenden Richtlinie für alle Beteiligten optimiert und gestärkt, womit der Schutz von Fruchtfolgeflächen insgesamt verbessert wird.
 
 
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