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Mitteilung
26. September 2023
 
 

Tempo-30-Praxis mit einem Planungsbericht breit abstützen und Diskussion versachlichen

Der Regierungsrat will mit einem Planungsbericht die Grundlage für eine breit abgestützte Praxis für Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassenabschnitten schaffen und die Diskussion versachlichen. Mit der Beantwortung der Motion 1079 und des Postulats 1069 legt die Regierung ausserdem das weitere Vorgehen für Anträge aus den Gemeinden vor.

Die Ausgangslage und der Umgang mit Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen hat sich in den letzten Jahren – insbesondere aufgrund der Rechtsprechung – schweizweit verändert. Seit 2018 verfolgt der Kanton Luzern die Praxis Tempo 30 auf Kantonsstrasse auf Antrag einer Gemeinde zu prüfen und – unter Abwägung aller verschiedenen Interessen – umzusetzen. Diese Möglichkeit nutzen die Gemeinden aktiv.

Gleichzeitig ist Tempo 30 auf Abschnitten verkehrsorientierter Strassen in Gesellschaft und Politik umstritten. Zwei Vorstösse (M 1079 und P 1069) im Kantonsparlament sowie eine Volksinitiative wurden in diesem Zusammenhang eingereicht. Die Motion 1079 von Georg Dubach fordert die die Ausarbeitung eines Planungsberichts, in welchem eine rechtliche Auslegeordnung gemacht wird, die tatsächlichen Auswirkungen von Tempo 30 aus fachlicher Sicht aufgezeigt werden und die künftige Praxis des Kantons im Umgang mit Tempo 30 definiert wird. Die Motion verlangt auch, dass hängige Gesuche von Gemeinden für Tempo 30 auf Kantonsstrassenabschnitten sistiert werden bis der Planungsbericht verabschiedet wurde. Der Regierungsrat begrüsst das Anliegen für einen Planungsbericht. Damit kann die Diskussion versachlicht werden und dazu beitragen, eine breit abgestützte, rechtlich gesicherte Praxis für Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen zu entwickeln. In einem Planungsbericht können alle rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen sowie die Wirkungen von Tempo 30 auf die Verkehrssicherheit, Lärm, Verkehrsfluss, den öffentlichen Verkehr oder die Blaulichtorganisationen aufgearbeitet werden. Eine Sistierung hängiger Gesuche von Gemeinden bis der Planungsbericht verabschiedet wurde, dagegen ist auch Sicht des Regierungsrates nicht vertretbar. Er stützt sich dabei unter anderem auf ein Rechtsgutachten. Entsprechend beantragt der Regierungsrat eine teilweise Erheblicherklärung der Motion 1079.

Das Postulat 1069 von Daniel Keller und Mitunterzeichnenden verlangt die Sistierung laufender Verfahren betreffend Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen bis der Volksentscheid zur am 28. Juni 2023 eingereichten Initiative «Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen innerorts» vorliegt. Der Regierungsrat empfiehlt, das Postulat abzulehnen. Denn einer Initiative kann im derzeitigen Stadium aus rechtsstaatlicher Sicht keine Vorwirkung zukommen, zumal sich das Ergebnis der Abstimmung über die Initiative nicht vorwegnehmen lässt.

Bisherige Praxis gilt weiterhin
Mit der Beantwortung der Motion 1079 und dem Postulat 1069 legt der Regierungsrat auch dar, wie er in der laufenden politischen Diskussion mit Gesuchen für Tempo 30 aus den Gemeinden weiter umgehen will. Auf den Strassenabschnitten, auf denen Tempo 30 bereits rechtskräftig verfügt ist, sind die entsprechenden Verkehrsanordnungen umgesetzt oder in Umsetzung, davon sind sechs Projekte betroffen. Projekte, bei denen Tempo 30 aus Sicherheits- und/oder Lärmschutzgründen vorgesehen ist und der Entscheid für Tempo 30 den betroffenen Gemeinden bereits kommuniziert wurde, werden die Planungen weitergeführt. Das gilt für weitere sechs Projekte. Bei weiteren 17 Strassenabschnitten sind Anträge von Gemeinden eingegangen, die aktuell bearbeitet werden. Teilweise sind dafür bereits externe Gutachten in Erarbeitung. Limitierende Faktoren sind hierbei die knappen personellen Ressourcen – nicht nur bei der Dienststelle vif, sondern auch bei externen Expertenbüros, welche die Gutachten erstellen. Namentlich mit Blick darauf wird den Gemeinden empfohlen, davon abzusehen, neue Gesuche einzureichen. Ausserdem koordiniert die Dienstelle vif die Umsetzung von Signalisationsänderungen auch mit anstehenden Sanierungsprojekten, um Tempo 30-Massnahmen sinnvoll mit teils erst in Planung befindlichen Projekten abzustimmen.


Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität
Luzern steht für Nachhaltigkeit

Anhang
M 1079
P 1069
Rechtsgutachten kanzlei konstruktiv ag
 
 
Joana Büchler
Fachspezialistin Kommunikation
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Kanton Luzern
Telefon 041 228 85 06
E-Mail medien.buwd@lu.ch
 
 
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