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Newsletter Zahnmedizin 05/2022

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Der zahnmedizinische Versorgungsgrad der ukrainischen Bevölkerung ist komplex. Auf der einen Seite finden sich, insbesondere bei den Jugendlichen, kariesfreie und gut sanierte Verhältnisse, oft sogar in aktiver kieferorthopädischer Behandlung. Auf der anderen Seite zeigen sich jedoch auch sehr viele nicht betreute, vernachlässigte oder gar desolate Zustände.

Informationen betreffend Flüchtende aus der Ukraine
Der Status S ist ein rückkehrorientierter Status. Das heisst, es wird davon ausgegangen, dass Flüchtende in Ihr Herkunftsland zurückkehren werden. Deshalb sind keine Integrationsmassnahmen vorgesehen. Unterstützt wird einzig der Spracherwerb. Mit dem Status S haben Flüchtende ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in der Schweiz und sind damit Asylsuchenden mit Status N gleichgestellt.
Bei Erwachsenen gilt eine Behandlungseinschränkung auf nicht aufschiebbare Massnahmen, für Kinder gilt eine Behandlung nach Sozialhilfekriterien. Alle Behandlungen sind auf den zeitlich limitierten Schutzstatus von einem Jahr auszurichten. Für die Behandlungen verweisen wir auf die Planungs- und Behandlungsempfehlungen der Vereinigung der Kantonszahnärzte: https://kantonszahnaerzte.ch/wp-content/uploads/2018/03/VKZS_Einleitung.pdf .
Nicht aufschiebbare Notfallbehandlungen werden zu Lasten der wirtschaftlichen Asylsozialhilfe übernommen, sofern die betroffene Person Asylsozialhilfe erhält. Weitergehende Zahnbehandlungen werden nur übernommen, wenn vorgängig eine Kostengutsprache durch den Sozialdienst Schutzbedürftige erteilt wurde. Die Möglichkeiten und Grenzen der zahnärztlichen Versorgung im Rahmen der Asylsozialhilfe müssen klar kommuniziert werden, um Enttäuschungen und Unzufriedenheit zu vermeiden. Die Patienten erhalten von ihren Betreuungspersonen ein Patientenbegleitformular das dem behandelnden Zahnarzt abgegeben werden soll. Dieses Formular ist mit der Rechnung, einem allfälligen Kostenvoranschlag und den notwendigen Unterlagen an folgende Adresse zu senden:

Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen DAF
Gesundheitsadministration
Brünigstrasse 25
Postfach 2544
6002 Luzern


Zu beachten: Diese Ausführungen gelten nur für gemeldete Personen die ganz oder teilweise auf Sozialhilfe angewiesen sind und nicht für Selbstzahler.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

Dr. med. dent. Peter Suter
 
 
Dr. med. dent. Peter Suter
Schuelgass 9
6215 Beromünster
Tel. 041 932 10 30
peter.suter@lu.ch
 
 
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