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Newsletter Zahnmedizin 03/2023

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Die Vergütung von Leistungen der Sozialen Zahnmedizin (Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe, Versorgung im Asylbereich etc.) ist gesetzlich abgestützt auf den UV/MV/IV Tarif und die entsprechenden Tarifverträge.

Auf Grund der relativ kurzfristigen Änderungen im UV/MV/IV Tarif auf den 1.1.2024 ergeben sich auch Änderungen in Vergütungspraxis der Sozialen Zahnmedizin.

Die Position 4.0030 «Grundtaxe für Arbeitsplatzdesinfektion» wird mit Behandlungsdatum ab dem 1.1.2024 nicht mehr vergütet

Materialzuschläge auf Implantate werden nicht mehr vergütet. Es kann der Einkaufspreis vergütet werden.

Ich möchte die Gelegenheit dieses Newsletters wahrnehmen um einige Grundsätze der Sozialen Zahnmedizin in Erinnerung zu rufen die in den letzten Monaten immer wieder zu Missverständnissen geführt haben:

•Rechnungen und Kostenvoranschläge müssen den Namen der behandelnden Zahnärztin oder des behandelnden Zahnarztes enthalten. Die Rechnungen und Kostenvoranschläge sind zahngenau und endsprechend dem Behandlungskalendarium zu gliedern.
•Notfallbehandlungen sind zu beschränken auf unaufschiebbare Not- und Schmerzbehandlungen. Diese sollen die definitive Behandlung nicht präjudizieren.
•Für die Behandlung von endodontischen Notfällen kann Pos 4.4020 vergütet werden.
•Patientinnen und Patienten der DAF müssen für ihre Behandlung ein Patientenbegleitblatt vorweisen. Das Patientenbegleitblatt enthält alle notwendigen Angaben. Eine Behandlung ohne dieses Patientenbegleitblatt geschieht auf eigenes finanzielles Risiko. Ausser für die jährliche Kontrolle und für Notfallbehandlungen muss vorgängig immer ein Kostenvoranschlag mit den notwenigen Unterlagen zur Bewilligung eingereicht werden.

Ein ereignisreiches Jahr geht dem Ende entgegen, geprägt von viel menschengemachtem Leid, dem sich auch die Schweiz nur schwerlich entziehen kann. Leid das sich in der Zahl der Flüchtenden aber auch im gesamten schwierigen wirtschaftlichen Umfeld und in der Versorgungslage insbesondere mit Medikamenten widerspiegelt. Die gesellschaftlichen Herausforderungen in den nächsten Jahren sind enorm. Diese lassen sich nur mit Verantwortungsbewusstsein für das eigene Tun sowie einer aktiven Zusammenarbeit in unserer Gemeinschaft lösen.

Ich danke Euch für die angenehme Zusammenarbeit im letzten Jahr und wünsche gerade wegen den grossen Herausforderungen viel Freude und Erfüllung für die kommende Zeit.
 
 
KANTON LUZERN
Kantonszahnarzt
Dr. med. dent. Peter Suter
Schuelgass 9
6215 Beromünster
peter.suter@lu.ch
 
 
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