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Newsletter des Kantonszahnarztes 01/2022
 
 



Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Damen und Herren

Auch im vergangenen Jahr beherrschte die Coronapandemie die Medien aber auch unseren Alltag, den Alltag in der Praxis, noch mehr unser eigenes privates Leben. Trotz erstem Hoffnungsschimmer im vergangenen Sommer hält das Virus mit all seinen Varianten die Gesellschaft wieder eisern im Griff und dürfte nach den Prognosen der Epidemiologen und Virologen wohl im Januar und Februar nie geahnte Ausmasse annehmen. Mit all seinen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen.Dieser Newsletter befasst sich mit Corona-spezifischen Themen, den Betriebsbewilligungen, mit Botox und mit der Schulzahnpflege

Corona und kein Ende
Das Schutzkonzept SSO/VKZS –Positionspapier 6 (www.kantonszahnaerzte.ch) hat sich bis anhin bewährt, wird aber in den nächsten Monaten eine weitere Bewährungsprobe bestehen müssen. Infektionen in Zahnarzt- und Dentalhygienepraxen vom Patienten zum Behandelnden oder umgekehrt sind bis jetzt nicht nachgewiesen worden. Ansteckungen ereigneten sich jedoch unter dem Praxispersonal, meist ungeimpft und sorglos (zu sorglos).
Die neue Virusvariante Omikron hat ein paar unangenehme Eigenschaften, die sich auch in unseren Praxen bemerkbar machen könnten. Ich empfehle deshalb die Vorgaben des Positionspapieres strikte einzuhalten, insbesondere eine regelmässige, gute Durchlüftung nach jedem Patienten und eine grosszügige zeitliche Terminvergabe. Die Massnahmen des Schutzkonzeptes können jedoch nur als „Gesamtpaket“ ihre gute Schutzwirkung entfalten. Kinder erweisen sich momentan als Hauptüberträger. Hier sind insbesondere die KFO-tätigen Praxen gefordert. Des Weiteren ist auf Grund der sich abzeichnenden, vermehrten Krankheitsfälle in der eigenen Praxis wie auch im Liefer-und Servicesystem mit Verzögerungen und Ausfällen zu rechnen. In diesem Sinne möchte ich dringend auf die erleichterten Möglichkeiten von Impfen/Boostern/Testen für das Gesundheitspersonal hinweisen. Nähere Angaben sind zu finden unter www.gesundheit.lu.ch

Betriebsbewilligungen
Seit dem 1. Januar 2021 unterstehen ärztliche, zahnärztliche und chiropraktorische Einrichtungen der Betriebsbewilligungspflicht. Eine Betriebsbewilligung der Dienststelle Gesundheit und Sport benötigen somit auch alle ambulanten zahnärztlichen Praxen:
a. In denen mehrere fachlich eigenverantwortlich tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte eine wirtschaftliche Abrechnungseinheit bilden (Gruppen- und Gemeinschaftspraxen) oder
b. Die wirtschaftlich nicht den für sie fachlich eigenverantwortlich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzten persönlich gehören (alle juristischen Personen)
Gemäss Übergangsbestimmung müssen ambulante ärztliche, zahnärztliche und chiropraktorische Einrichtungen, die bereits per 31. Dezember 2020 bestanden haben und neu der Bewilligungspflicht unterstehen, bis spätestens 31. Dezember 2022 eine Betriebsbewilligung beantragen. Um Verzögerungen in der Bewilligungserteilung und damit auch zur Zulassungserteilung zum KVG zu vermeiden, ist ein frühzeitiges Einreichen des Gesuchs empfohlen.
Das Gesuchsformular für eine Betriebsbewilligung als ambulante ärztliche Einrichtung inkl. Detailinformationen finden Sie auf unserer Website unter folgendem Link. Im Weiteren finden Sie auf unserer Website ein Themenraster für ein Betriebskonzept, welches Ihnen zur Erstellung Ihres Betriebskonzeptes dienen soll.

Botox und Faltenunterspritzung
Zahnärztinnen und -Zahnärzte diagnostizieren und behandeln Krankheiten und Anomalien der Zähne, des Kiefers sowie der Mundhöhle und beugen ihnen vor (Verordnung über die universitären Medizinalberufe SRL 805 §12).
Zahnärztinnen und Zahnärzte zählen nicht zu der Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte und dürfen grundsätzlich keine Botox- und Fillerunterspritzungen vornehmen. Weder ein zahnmedizinischer Abschluss noch das Vorhandensein entsprechender fachlicher Kompetenzen berechtigen Zahnärztinnen und Zahnärzte nach der derzeitigen Rechtsprechung dazu, Faltenunterspritzungen oder andere medizinische Handlungen im Hals- und Gesichtsbereich außerhalb des Lippenrots vorzunehmen. Nach der derzeitigen Rechtslage sind sie nur berechtigt, Mund, Kiefer und Zähne zu behandeln. Botoxbehandlungen und sonstige Unterspritzungen außerhalb dieses Bereiches sind somit unzulässig.

Schulzahnpflege
Die Klassenbesuche der Schulzahnpflegeinstruktorinnen (SZPI) sollen in Absprache mit der Schulleitung bzw. der Gemeinde wie geplant durchgeführt werden. Im Kanton Luzern verzichten wir bis zu den Fasnachtsferien 2022 weiterhin auf die Zahnputzübungen. Danach wird die Situation neu analysiert und das weitere Vorgehen festgelegt. Nach einem theoretischen Input zur Zahnputztechnik (gem. Systematik des Zähneputzens SSO), soll die Lektion zu mundgesundheitsrelevanten Themen wie geplant stattfinden. Die SZPI halten sich strikt an die für Schulen geltenden Hygiene- und Schutzmassnahmen, analog der Lehrpersonen. Um diese Massnahmen einhalten zu können, müssen zudem vorgängig die Möglichkeiten für den Bezug/Gebrauch von Schutzmaterial mit der Schulleitung abgeklärt werden. Für die Unterrichtsgestaltung der SZPI sei auf das Positionspapier (Prophylaxeunterricht in der Schulzahnpflege) der Vereinigung der Kantonszahnärztinnen und Kantonszahnärzte www.kantonszahnaerzte.ch verwiesen. Das entsprechende, stufengerechte Schulungsprogramm für die SZPI ist unter https://gesundheit.lu.ch/themen/zahnmedizin/schulzahnpflege/downloads_links abrufbar.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Ein spannendes neues Jahr hat seine Pforten geöffnet, ich wünsche viel Befriedigung, Erfolg und Glück, freundliche Grüsse

Dr. med. dent. Peter Suter
 
 
Dr. med. dent. Peter Suter
Kantonszahnarzt
Telefon 041 932 10 30
peter.suter@lu.ch
 
 
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