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Mitteilung
8. November 2023
 
 

Prämienverbilligung: Richtprämien für 2024 festgesetzt

Der Luzerner Regierungsrat hat die Richtprämien für die Prämienverbilligung 2024 festgelegt. Im Zuge des erneut überdurchschnittlichen Prämienanstiegs sind kommendes Jahr rund 237 Millionen Franken zur Entlastung der Luzerner Bevölkerung vorgesehen.

Die individuelle Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenkasse ist ein wichtiges sozial- und gesundheitspolitisches Instrument zur Entlastung von Haushalten in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Der Regierungsrat hat in der entsprechenden Verordnung die Rahmenbedingungen für die individuelle Prämienverbilligung im kommenden Jahr festgelegt.

Richtprämien werden erhöht
Der Regierungsrat definiert jährlich die Parameter für die Berechnung der Prämienverbilligung unter Berücksichtigung der Prämienentwicklung und der zur Verfügung stehenden Mittel. Zur Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung für das Jahr 2024 gelten in den einzelnen Prämienregionen die folgenden Richtprämien in Franken:
Haushalte mit geringen Einkommen entlasten
Anspruch auf Prämienverbilligung haben Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Sozialhilfebeziehende sowie Haushalte, deren Ausgaben für die Krankenkassenprämien mindestens zehn Prozent des massgeblichen Einkommens übersteigen. Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden damit gezielt entlastet. Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Verbilligung der Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung beträgt weiterhin 89'346 Franken für Paare und 71'477 Franken für Alleinerziehende.

Gut ein Viertel der Luzerner Bevölkerung erhält Prämienverbilligung
Im kommenden Jahr sind 237 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung vorgesehen, um die Belastung der Luzerner Bevölkerung durch die 2024 mit 7,5 Prozent überdurchschnittlich steigenden Krankenkassenprämien zu verringern. Damit können die Prämien von schätzungsweise 110'000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen oder mehr als ein Viertel der Bevölkerung finanziell entlastet werden.


Die drei Prämienregionen
Die Luzerner Gemeinden sind in drei Prämienregionen eingeteilt. Zur Region 1 gehören Luzern, Emmen, Kriens, Horw und Ebikon. Zur Region 2 zählen Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Eich, Malters, Meggen, Meierskappel, Neuenkirch, Nottwil, Oberkirch, Root, Rothenburg, Ruswil, Schenkon, Sempach, Sursee, Udligenswil, Werthenstein und Wolhusen. Die restlichen 56 Gemeinden bilden die Prämienregion 3.
 
 
Edith Lang
Leiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Telefon 041 228 57 79
(erreichbar am Mittwoch, 8. November 2023 zwischen 14.00 und 14.30 Uhr)
 
 
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