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Mitteilung
29. November 2022
 
 

Neues Beschaffungsrecht tritt per 1. Januar 2023 in Kraft

Ab 1. Januar 2023 gilt im Kanton Luzern das schweizweit harmonisierte und modernisierte öffentliche Beschaffungsrecht.

Der Kantonsrat hat den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungsrecht (IVöB 2019) und das Einführungsgesetz dazu am 12. September 2022 verabschiedet. Nach Ablauf der Referendumsfrist hat der Regierungsrat am 22. November 2022 die Verordnung zur IVöB erlassen und das neue Recht per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Damit gilt im Kanton Luzern ab 2023 das schweizweit harmonisierte und modernisierte öffentliche Beschaffungsrecht. Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, betont: «Die Vereinheitlichung auf Bundes- wie auf Kantonsebene vereinfacht das Beschaffungswesen und kommt der Wirtschaft zugute. Die unterschiedlichen Regeln in den Kantonen und beim Bund führten oft zu grossem zusätzlichen Aufwand seitens der Unternehmen».

Neben der Harmonisierung der Rechtsordnungen von Bund und Kantonen wird das öffentliche Beschaffungsrecht mit dem Beitritt zur IVöB 2019 modernisiert. So wird etwa die ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit bei öffentlichen Aufträgen stärker berücksichtigt. Mit der Revision erfolgt auch eine Stärkung des Qualitätswettbewerbs gegenüber dem Preiswettbewerb, indem neben dem Preis grundsätzlich immer auch die Qualität berücksichtigt werden muss. «Im Zentrum steht ein eigentlicher Paradigmenwechsel, weg vom reinen Preiswettbewerb hin zu einem Qualitätswettbewerb», fasst Wirtschaftsdirektor Fabian Peter zusammen.

Neu wird anstelle des Kantonsblatts die Beschaffungsplattform simap.ch zum offiziellen Publikationsorgan. Die Rechtsmittelfrist bei Verfügungen (z.B. Zuschlagsverfügung) wird von zehn Tagen auf zwanzig Tage erhöht.

Bund, Kantone und Gemeinden stellen einen gemeinsamen digitalen Beschaffungsleitfaden TRIAS (trias.swiss) zur Verfügung, welcher den gesamten Beschaffungsprozess abbildet. TRIAS ist ein wichtiges Hilfsmittel für die einheitliche Anwendung des neuen Beschaffungsrechts. Auf seiner Website stellt der Kanton Luzern ausserdem laufend Informationen zum neuen Beschaffungsrecht zur Verfügung (beschaffungswesen.lu.ch). Für die Beschaffungsstellen, neben dem Kanton vor allem die Städte und Gemeinden, werden im 1. Quartal 2023 Schulungen zu den Neuerungen im Beschaffungswesen durchgeführt.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Nachhaltigkeit

Anhang
beschaffungswesen.lu.ch
IVöB 2019 (Luzerner Kantonsblatt Nr. 37 vom 17. September 2022, S. 3344ff.)
Einführungsgesetz zur IVöB (EGIVöB) (Luzerner Kantonsblatt Nr. 37 vom 17. September 2022, S. 3341ff.)
Verordnung zur IVöB (VIVöB)
 
 
Ruth Stirnimann
Stv. Leiterin Rechtsdienst
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Telefon 041 228 50 44
E-Mail ruth.stirnimann@lu.ch
(erreichbar am Dienstag, 29. November 2022, von 10 bis 12 Uhr)
 
 
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