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Mitteilung
21. September 2022
 
 

Privatpflege- und Betreuungsinitiative: Regierungsrat verabschiedet Gegenentwurf

Die Privatpflege- und Betreuungsinitiative verlangt, dass Personen, die freiwillig und unentgeltlich hilfsbedürftige Angehörige zu Hause pflegen und betreuen, einen Steuerabzug geltend machen können. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat weiterhin, diese Volkinitiative abzulehnen. Gleichzeitig stellt er dieser Initiative auf Wunsch des Kantonsrates einen Gegenentwurf gegenüber. Dieser Gegenentwurf ist zielgerichteter und kostengünstiger. Er honoriert betreuende Angehörige für ihr wertvolles Engagement und verbessert gleichzeitig die Nutzung von Entlastungsangeboten.

Am 15. März 2019 reichte ein Initiativkomitee der damaligen CVP Kanton Luzern (heute: Die Mitte Luzern) eine Gesetzesinitiative mit dem Titel «Privatpflege- und Betreuungsinitiative» ein. Diese Initiative sieht vor, dass Personen, die freiwillig und unentgeltlich hilfsbedürftige Personen pflegen und betreuen, ein Abzug von 5’000 Franken vom steuerbaren Einkommen ermöglicht wird. Der Regierungsrat beantragte dem Kantonsrat im März 2020 die Ablehnung der Initiative, da er eine Honorierung der Angehörigenbetreuung über einen steuerlichen Abzug als nicht sachgerecht erachtete.
Im Auftrag des Kantonsrates hat der Regierungsrat nun einen Gegenentwurf zur Initiative ausserhalb des Steuerrechts ausgearbeitet, der die neusten Erkenntnisse zur Situation von betreuenden Angehörigen berücksichtigt und ihre Bedürfnisse umfassender aufgreift als die Initiative.

Gegenentwurf des Regierungsrates schafft einen Mehrwert
Der Gegenentwurf setzt in zwei Bereichen an: Angehörigen, die freiwillig, regelmässig und unentgeltlich eine Person zuhause betreuen, soll als Zeichen der Wertschätzung jährlich eine Anerkennungszulage ausgerichtet werden. Die Höhe dieser Zulage soll sich am steuerrechtlichen Mindestabzug auf Nebenerwerb orientieren, der derzeit 800 Franken beträgt. Die betreuten Personen können höchstens zwei Personen bezeichnen, denen die jährliche Zulage je zur Hälfte (400 Franken) ausgerichtet wird.

Zudem soll den betreuten Personen jährlich ein Gutschein von mindestens 1'200 Franken für die Nutzung von Leistungen Dritter ausgerichtet werden. Dieser Gutschein dient zur Entlastung ihrer betreuenden Angehörigen und er kann für die Inanspruchnahme von Angeboten im Kanton Luzern (wie Hilfe im Notfall und im Haushalt oder (Entlastungs-)Aufenthalte in Pflege- und Betreuungseinrichtungen) verwendet werden. Der Gegenentwurf hat gegenüber der Initiative gleich zwei Vorteile: Er führt wirkungsvolle Instrumente ein, um die Angehörigen einerseits wertzuschätzen und andererseits zu entlasten. Der Vorschlag des Regierungsrates schafft so einen deutlichen Mehrwert für die betreuenden und die betreuten Menschen sowie für uns alle.

Einheitliche Voraussetzungen, gemeinsame Finanzierung
Anspruch auf die Anerkennungszulage und den Gutschein für Entlastungsangebote sollen zu Hause lebende betreungsbedürftige erwachsene Personen aus dem Kanton Luzern haben, die eine Hilflosenentschädigung beziehen. Die Anknüpfung an die Hilflosentschädigung erlaubt eine administrative einfache Überprüfung der Betreuungsbedürftigkeit. Schätzungsweise rund 3'000 Personen im Kanton Luzern dürften die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Die jährlichen Kosten für die Anerkennungszulagen und für die Gutscheine belaufen sich auf voraussichtlich brutto 5 Millionen Franken, die vom Kanton und den Gemeinden je hälftig getragen werden sollen. Damit sind die Kostenfolgen des Gegenentwurfs halb so hoch wie jene der Initiative.

«Enorm wichtiger und grosser Beitrag an die Solidarität in der Gesellschaft»
Mit Blick auf die Volkinitiative und den Gegenentwurf hält Regierungspräsident Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements, fest, dass mit der Angehörigenbetreuung ein wichtiges Thema aufgegriffen werde. «Es gibt auch im Kanton Luzern viele Menschen, die sich mit grossem und unermüdlichem Einsatz um Angehörige kümmern und diese unentgeltlich betreuen und pflegen. Damit leisten sie einen enorm wichtigen und grossen Beitrag an die Solidarität in der Gesellschaft.» Dieses freiwillige Engagement komme Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zugute, denn es sei eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Menschen möglichst lange selbstbestimmt den Alltag bewältigen und daheim leben könnten. «Pflegende und betreuende Angehörige leisten Beachtliches, sie verdienen unsere materielle Wertschätzung und einen einfacheren Zugang zu Entlastungsangeboten für die betreuten Personen.» Regierungspräsident Guido Graf hält fest: «Beim Gegenentwurf handelt es sich um eine ausgewogene und finanzierbare Lösung, die ausserhalb des Steuergesetzes zielgerichteter realisiert werden kann und so den Bedürfnissen der betreuten Personen und ihrer betreuenden Angehörigen qualitativ wirkungsvoll Rechnung trägt.»
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität
Anhang
Botschaft B 134 «Volksinitiative «Privatpflege- und Betreuungsinitiative» und Gegenentwurf
 
 
Regierungsrat Guido Graf
Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements
Telefon 041 228 60 85
(erreichbar am 21. September 2022 zwischen 14.00 und 14.30 Uhr)

Edith Lang
Leiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Telefon 041 228 57 79
(erreichbar am 21. September 2022 zwischen 15.00 und 15.30 Uhr)
 
 
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