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| Newsletter Umwelt und Energie (uwe) |
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Dezember 2024
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Liebe Leserin, lieber Leser
Besten Dank für Ihr Interesse an unserem Newsletter. Dieser enthält Informationen für Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden, die für den Vollzug im Umwelt- und Energiebereich zuständig sind. Zusätzlich richtet er sich auch an Planungsbüros und weitere Institutionen.
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Änderung Kantonales Energiegesetz (KEnG)
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Die Änderung des Luzerner Energiegesetzes tritt am 1. März 2025 in Kraft, da die Referendumsfrist am 21. August 2024 unbenützt abgelaufen ist. Das Potenzial zur Stromerzeugung bei Neubauten und bei Dachsanierungen soll demnach ab Inkraftretung angemessen ausgenutzt werden. Massgebend für das anzuwendende Gesetz ist das Datum der Baubewilligung bzw. das Datum der Installation bei baubewilligungsfreien Vorhaben.
Die belegbare Dachfläche wurde als Berechnungsgrundlage für die selbst zu erzeugende Elektrizität festgelegt. Die neuen kantonalen Vorgaben lehnen an die Lösung von Minergie an und bis die Verordnung und die kantonale Vollzugshilfe veröffentlicht wird, kann die Anwendungshilfe des Gebäudestandards Minergie (Kap. 11, Eigenstromerzeugung) zur Planung verwendet werden. Über weitere Details wird zu gegebener Zeit auf energiegesetz.lu.ch informiert.
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Wettbewerb «Eco-Design im Hochbau» fördert das kreislaufgerechte Bauen
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Der Kanton Luzern sieht bei der Gebäudegestaltung ein grosses Potenzial, um Bauabfälle zu vermeiden und Baustoffkreisläufe zu schliessen. Mit dem Wettbewerb «Eco-Design im Hochbau» sollen nachhaltige Gebäude gefördert werden. Die Ausschreibung wird von der kantonalen Dienststelle Umwelt und Energie in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern ausgerichtet. Eine unabhängige Fachjury aus verschiedenen Fachbereichen beurteilt die eingereichten Projekte. Die überzeugendsten Bewerbungen werden durch den Kanton Luzern finanziell unterstützt. Die Fördersumme für das Jahr 2025 beträgt insgesamt 200'000 Franken. Des Weiteren werden besonders innovative Projekte mit einem Materialpass und einer damit verbundenen Beratungsleistung unterstützt. Bewerbungen können ab dem 13. Januar bis zum 16. Mai 2025 über das Gesuchsportal eingereicht werden.
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Potenziale erneuerbarer Energien: Fachliche Stossrichtungen sind definiert
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Das Potenzial der erneuerbaren Energien ist gross. Dies zeigte ein Fachbericht der Dienststelle Umwelt und Energie im Mai 2024 zu zwölf verschiedenen erneuerbaren Energieträgern. Um das Klimaziel «Netto null 2050» zu erreichen, ist ein bunter Mix an verschiedenen einheimischen erneuerbaren Energieträgern nötig. Denn fachlich steht fest: Eine Steigerung der erneuerbaren Stromproduktion um das Dreifache und der erneuerbaren Wärmeproduktion um das Sechsfache ist möglich. Der Auftrag, eine solche Grundlage zu schaffen und daraus Massnahmen auszuarbeiten, stammt aus dem Planungsbericht Klima- und Energiepolitik des Kantons Luzern 2021. Um die Massnahmen festlegen zu können, hat die Dienststelle Umwelt und Energie nun Stossrichtungen definiert. Die Stossrichtungen entstanden im Dialog mit internen sowie externen Fachexperten und Fachexpertinnen.
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Ein Blick in den Untergrund: Die Böden im Kanton Luzern
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Der Kanton Luzern kartiert seine Böden und ermöglicht damit spannende Einblicke in den Untergrund. Die Bodenkartierung zeigt, wie Böden verteilt sind und welche Eigenschaften und Funktionen sie besitzen.
Welche Möglichkeiten die Bodenkarte bietet und warum Böden so wichtig sind, erfahren Sie im Video «Was erzählen unsere Böden?».
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Herstellung und Einsatz mineralischer Recyclingbaustoffe
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Die Kantone der Zentral- und Nordwestschweiz haben ein Merkblatt zu mineralischen Recyclingbaustoffen (z.B. RC-Beton oder RC-Asphalt) erarbeitet, welches die Modulteile «Verwertung mineralischer Rückbaumaterialien» und «Verwertung von Elektroofenschlacke (EOS)» der BAFU-Vollzugshilfe zur Abfallverordnung VVEA zusammenfasst und präzisiert. Das neue Merkblatt wurde per 31. Oktober 2024 freigegeben und veröffentlicht.
Zusätzlich zum Merkblatt empfiehlt die Dienststelle uwe für die Reparatur bestehender Güterstrassen, die gemäss altem Recht mit maximal 7cm Asphaltgranulat gewalzt angelegt wurden, die Verwendung von bindigem, mergeligem Material.
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Ausblick
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Die Dienststelle Umwelt und Energie ist über die Festtage ab Montag, 23. Dezember 2024 bis und mit Freitag, 3. Januar 2025, geschlossen. Gerne sind wir ab Montag, 6. Januar 2025 wieder für Sie da.
Wir wünschen Ihnen schöne Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Der nächste Newsletter Umwelt und Energie wird im März erscheinen. Wir freuen uns, wenn Sie unseren Newsletter weiterempfehlen.
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Umwelt und Energie (uwe)
Libellenrain 15
Postfach 3439
6002 Luzern
Telefon 041 228 60 60
E-Mail uwe@lu.ch |
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