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Mitteilung
7. Juni 2024
 
 

Agglomerationsprogramme Luzern und Aareland der vierten Generation werden im Richtplan verankert

Der Regierungsrat hat eine geringfügige Anpassung des kantonalen Richtplans eingeleitet. Gestützt auf die im Frühling 2024 unterzeichneten Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Kanton werden die beiden Agglomerationsprogramme Luzern und Aareland der vierten Generation im kantonalen Richtplan Luzern verankert. Die öffentliche Auflage der entsprechenden Anpassung des Richtplans dauert vom 8. Juni bis am 7. Juli 2024.

Der kantonale Richtplan setzt die Leitplanken für die räumliche Entwicklung des Kantons Luzern und wird vom Bundesrat genehmigt. Geringfügige Änderungen kann der Regierungsrat gemäss Planungs- und Baugesetzes selber vornehmen. Dazu zählt auch die Verankerung der Agglomerationsprogramme Luzern und Aareland der vierten Generation. Diese enthalten Massnahmen mit Realisierungsbeginn zwischen 2024 und 2028.

Verankerung der Agglomerationsprogramme im kantonalen Richtplan
Die nun vorliegende geringfügige Anpassung des kantonalen Richtplans im Kapitel R7 dient einerseits der Darstellung der richtplanrelevanten Elemente der Agglomerationsprogramme Luzern und Aareland, an dem der Kanton Luzern erstmals auch beteiligt ist. Andererseits wird die fristgerechte Umsetzung der im Richtplan verankerten Massnahmen behördenverbindlich. Die geringfügige Anpassung erfolgt im Layout des rechtskräftigen Richtplans Stand 2019. Sie wird anschliessend auch in die laufende Totalrevision des Richplans übernommen.

Öffentliche Auflage während 30 Tagen
Während der gesetzlichen Frist von 30 Tagen für die öffentliche Auflage vom 8. Juni bis 7. Juli 2024 können Privatpersonen, Gemeinden, regionale Entwicklungsträger, Parteien, Verbände und Organisationen sowie Nachbarkantone zum Entwurf des geringfügig angepassten kantonalen Richtplans Stellung nehmen. Die öffentliche Auflage wird mit dem Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Alle Dokumente und Informationen zur öffentlichen Auflage und zum Mitwirkungsverfahren sind unter richtplan.lu.ch/verankerung_aggloprogramm zu finden.

Weitere Informationen zu den Agglomerationsprogrammen: agglomerationsprogramm.lu.ch


Agglomerationsprogramm Luzern
In der Agglomeration Luzern leben rund 250'000 Menschen. Mit dem Agglomerationsprogramm werden mit vernetzten Massnahmen die Verkehrs- und Siedlungsherausforderungen der Agglomeration angepackt. Die Massnahmen unterstützen insbesondere die weitere Siedlungsentwicklung nach innen. Sie entlasten die Stadt und die umliegenden Gebiete vom Verkehr, fördern das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr, den Fuss- und Veloverkehr und schonen die Umwelt. Der Bund beteiligt sich, gestützt auf das Infrastrukturfondsgesetz, an der Finanzierung von Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen. Der Kanton Luzern hat unter Co-Federführung des Regionalen Entwicklungsträgers LuzernPlus und des Verkehrsverbundes Luzern (VVL) das Agglomerationsprogramm Luzern der vierten Generation (AP LU 4G) erarbeitet. In der Dezember-Session hat das eidgenössische Parlament 47 Millionen Franken für dieses Agglomerationsprogramm gesprochen. Seit Anfang 2023 arbeiten der Kanton Luzern und seine Partner am Agglomerationsprogramm Luzern der fünften Generation, das Massnahmen enthält, die zwischen 2028 und 2031 realisiert werden sollen. Dieses wird im 3. Quartal 2024 während 60 Tagen öffentlich aufgelegt und dem Bund bis im Juni 2025 zur Beurteilung eingereicht.

Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich Urbanisierung gemäss Kantonsstrategie.
 
 
Mike Siegrist
Kantonsplaner und Projektleiter Agglomerationsprogramm
Dienststelle Raum und Wirtschaft
Telefon 041 228 51 89
mike.siegrist@lu.ch
(erreichbar am Freitag, 7. Juni von 13.30 bis 15.00 Uhr)
 
 
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