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Härtefallmassnahme 2. Hälfte 2021: Gesuchseingabe noch bis 30. April 2022 möglich
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren

Luzerner Unternehmen können noch bis zum 30. April 2022 unter www.lu.ch/coronahilfe Gesuche zur Härtefallmassnahme für den Unterstützungszeitraum der 2. Jahreshälfte 2021 einreichen. Danach wird die Gesuchsplattform wie angekündigt wieder geschlossen.

Bei den bisher eingereichten Gesuchen hat sich gezeigt, dass in vielen Fällen Nachfragen zur Klärung spezifischer Fragen seitens der Gesuchsprüfung notwendig waren. Jenen, die bereits Gesuche eingereicht und Nachfragen beantwortet haben, danken wir herzlich. Unternehmen, bei denen dies allenfalls noch bevorsteht, danken wir im Voraus für die Zusammenarbeit.

Basierend auf der aktuellen Planung rechnen wir damit, dass die Rückmeldung bezüglich einer allfälligen Unterstützung bis Anfang Juni erfolgen wird. Besten Dank für Ihr Verständnis.

Freundliche Grüsse

Christina Amstutz, Natanael Rother
Leitung Härtefallmassnahme

 
 
Finanzdepartement des Kantons Luzern
Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern
E-Mail Haertefall@lu.ch
Telefon: 041 228 75 19 (werktags von 8-12 Uhr)
 
 
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