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Start Gesuchseingabe Härtefallmassnahme 1. Hälfte 2022
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren

Gerne informieren wir Sie darüber, dass ab Montag, 1. August 2022, für die erste Jahreshälfte 2022 Gesuche für Härtefallmassnahmen eingereicht werden können. Das Formular für das Einreichen des Gesuchs finden Sie ab Montag, 1. August 2022, unter www.lu.ch/coronahilfe. Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Einreichung des Gesuchs bis am 30. September 2022 dauert. Dann wird das Formular vom Netz genommen und es können keine Anträge mehr eingereicht werden.

Die Anforderungen für den Erhalt von Härtefallmassnahmen für die 1. Hälfte 2022 sind mit jenen für die 2. Hälfte 2021 nahezu identisch. Unterschiedlich sind jedoch die neuen Höchstgrenzen, welche für die A-fonds-perdu-Beiträge gelten. Auch diesbezüglich finden Sie alle relevanten Informationen wie bis anhin auf unserer Webseite unter www.lu.ch/coronahilfe.

Bei weitergehenden Fragen steht Ihnen unsere Helpline unter 041 228 75 19 und haertefall@lu.ch zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Natanael Rother, Co-Leiter Härtefallteam
Christina Amstutz, Co-Leiterin Härtefallteam
 
 
Finanzdepartement des Kantons Luzern
Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern
E-Mail Haertefall@lu.ch
 
 
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