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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
10. Februar 2023
 
 

Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle»: Verlängerung der Frist zur Unterbreitung der Botschaft und eines Gegenentwurfs

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Fristverlängerung bis Ende Juli 2024 für die Ausarbeitung eines Gegenentwurfs zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle». Der Grund für den Antrag auf Fristverlängerung um ein Jahr ist, dass ein Fachbericht über die Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung und die Erkenntnisse aus der Vernehmlassung bezüglich Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende im Vorpraktikum in privaten Kindertagesstätten abgewartet werden sollen. Der Fachbericht soll in den Bereichen Qualitätssicherung und -entwicklung sowie Finanzierung den Bedarf und die Formen der möglichen Regulierung aufzeigen und zusammen mit den Erkenntnissen aus der Vernehmlassung die Grundlage für die Erarbeitung eines sinnvollen und breit abgestützten Gegenentwurfs zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» bilden.
 
 

Regierungsrat begrüsst Stärkung des Güterverkehrs

Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Energie und Kommunikation UVEK hat die Kantone eingeladen, zu den Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport Stellung zu nehmen. Das UVEK hat zwei Varianten für die Weiterentwicklung des Güterverkehrs erarbeitet. Die erste Variante sieht modernisierte Rahmenbedingungen für den Schienengüterverkehr mit umfassender finanzieller Förderung durch den Bund vor. Die zweite fokussiert auf wettbewerbliche Anreizinstrumente. Die digitale, automatische Kupplung für den Schienengüterverkehr soll mit beiden Varianten unterstützt werden, ebenso die Rheinschifffahrt. Der Luzerner Regierungsrat erachtet die erste Variante als zielführender und unterstützt diese, da sie insbesondere besser mit den gesteckten Klimazielen vereinbar ist. Im Gegensatz dazu würde die zweite Variante wohl zu negativen Folgen für die Volkswirtschaft und zu einer erheblichen Mehrbelastung des Strassenverkehrssystems führen. Positiv an beiden Varianten ist die vorgesehene Migration zu digitalen automatischen Kupplungen. Die Produktion im Schienengüterverkehr wird dadurch modernisiert und automatisiert, ausserdem führen diese Kupplungen zu einer erhöhten Arbeitssicherheit.

Anhang
Stellungnahme Kanton
 
 
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