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Mitteilung
19. Januar 2023
 
 

Unterbringung im Asylbereich: Regierungsrat beschliesst Festsetzung der Ersatzabgabe auf einheitlich 15 Franken

Der Regierungsrat setzt die Ersatzabgabe für Gemeinden, welche ihre Aufnahmepflicht von Personen aus dem Asylbereich nicht erfüllen, auf einheitlich 15 Franken pro Tag und nicht aufgenommene Person fest. Die entsprechende Änderung der kantonalen Asylverordnung wurde im Rahmen einer Kurzvernehmlassung von den Luzerner Gemeinden grossmehrheitlich begrüsst.

Gemäss Sozialhilfegesetz (SHG) kann das Gesundheits- und Sozialdepartement die Einwohnergemeinden verpflichten, Unterkünfte für Personen aus dem Asylbereich zur Verfügung zu stellen. Einwohnergemeinden, die ihre Aufnahmepflicht nicht oder nur teilweise erfüllen, haben eine Ersatzabgabe zu entrichten. Die Höhe der Ersatzabgabe für Einwohnergemeinden, die ihrer Aufnahmepflicht nicht oder nur teilweise nachkommen, ist in der kantonalen Asylverordnung festgelegt: Sie betrug bisher pro Tag und nicht aufgenommene Person für die ersten beiden Monate 10 Franken, ab dem dritten bis zum vierten Monat 20 Franken, ab dem fünften bis zum sechsten Monat 30 Franken und ab dem siebten Monat 40 Franken.

Die Einnahmen aus der Ersatzabgabe werden an die Einwohnergemeinden verteilt, welche mehr Personen aufnehmen als gemäss Verteilschlüssel vorgesehen ist. Der Kanton erhält somit keine Beiträge aus der Ersatzabgabe. Es handelt sich ausschliesslich um einen finanziellen Ausgleich unter den Luzerner Gemeinden. Wird der Betrag der Ersatzabgabe reduziert, erhalten die Gemeinden, die mehr Personen aufgenommen haben, als ihnen zugewiesen wurden, weniger Ersatzzahlungen.

VLG-Vorschlag wurde im Rahmen einer Kurzvernehmlassung geprüft
Am 10. November 2022 hat der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) den Regierungsrat aufgefordert, den Betrag zur Ersatzabgabe für Einwohnergemeinden pro Tag und nicht aufgenommene Person neu auf einheitlich 15 Franken festzusetzen. Im Auftrag des Regierungsrats führte das Gesundheits- und Sozialdepartement bei den Luzerner Gemeinden und den politischen Parteien eine Kurzvernehmlassung zu diesem Vorschlag des VLG durch.

Kurzvernehmlassung ergab grossmehrheitliche Zustimmung
Im Rahmen der Kurzvernehmlassung antworteten 73 Gemeinden und alle sechs Kantonalparteien. 58 Gemeinden sowie alle Kantonalparteien mit Ausnahme der SP begrüssten die vorgeschlagene Verordnungsänderung. Sechs Gemeinden und die SP lehnten den Vorschlag ab. Damit geht aus der Kurzvernehmlassung hervor, dass die Gemeinden grossmehrheitlich mit der Festsetzung der Ersatzabgabe auf einheitlich 15 Franken pro Tag und nicht aufgenommene Person rückwirkend per 1. Januar 2023 einverstanden sind. Auch eine überwiegende Mehrheit der Gemeinden, welchen aktuell Beiträge aus der Ersatzabgabe zustehen, ist mit der Änderung der kantonalen Asylverordnung einverstanden.

Regierungspräsident Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements: «Mit der neuen Regelung wird der ansteigenden finanziellen Belastung der Gemeinden entgegengewirkt und trotzdem bleibt der Anreiz bestehen, Unterbringungsplätze zu schaffen.» Seitens VLG wird die Neuregelung begrüsst. So sagt Sibylle Boos-Braun, Präsidentin des VLG: «Wir versprechen uns von dieser finanziellen Plafonierung eine Beruhigung der Lage bei den Gemeinden. Diese befinden sich in einer unverändert anspruchsvollen Situation und bemühen sich intensiv, die geforderten Unterkünfte bereitzustellen.» Sowohl Regierungspräsident Guido Graf als auch VLG-Präsidentin Sibylle Boos-Braun bedanken sich bei den Gemeinden für ihr grosses Engagement.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Zusammenhalt
Luzern steht für Nachhaltigkeit
 
 
Regierungspräsident
Guido Graf
Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements
Telefon 041 228 60 85
(erreichbar am Donnerstag, 19. Januar 2023 von 11.00 bis 12.00 Uhr)
 
 
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