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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
25. September 2023
 
 

Wer die Steuern früh bezahlt, bekommt wieder Zinsen

Der Regierungsrat legt jeweils im Herbst die Zinssätze für vorzeitige und verspätete Zahlungen der Steuerforderungen des Folgejahres fest. Aufgrund der aktuellen Zinssituation werden die steuerlichen Ausgleichszinssätze für Staats- und Gemeindesteuern 2024 auf 1,25 Prozent festgesetzt (Vorjahr 0,0 Prozent). Das heisst: Wer die Steuern im Voraus begleicht oder zu viel bezahlt, erhält neu einen Zins auf den einbezahlten Betrag gutgeschrieben.

Anders sieht es bei Verzug aus: Wird die finale Steuerrechnung nicht innerhalb der 30-tägigen Frist beglichen, so wird ein Verzugszins von neu 4,75 Prozent (Vorjahr 3,5 Prozent) auf den Steuerbetrag erhoben.

Die Ausgleichszinssätze und der Verzugszins wurden an die neusten gültigen Zinssätze der Direkten Bundessteuer angeglichen.
 
 

Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER für die Jahre 2025-2036

Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung über den zusätzlichen Verpflichtungskredit für das laufende Forschungsförderungsinstrument SWEET (SWiss Energy research for the Energy Transition) eröffnet. Damit soll SWEET zu SWEETER (SWiss research for the EnErgy Transition and Emissions Reduction) erweitert werden. SWEETER wird sich mit Fragestellungen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit bei einem gleichzeitigen Umbau des Energiesystems zu Netto-Null Treibhausgasemissionen befassen. Die Luzerner Regierung begrüsst diese Anpassung und Erweiterung ausdrücklich. Im Kanton Luzern ist die Hochschule Luzern (HSLU) bereits erfolgreich im SWEET-Programm aktiv. Die HSLU arbeitet dabei mit Industrie- und anderen Partnern in der Zentralschweiz zusammen, woraus auch bereits erfolgreiche Startups entstanden sind. Das SWEET-Programm bringt somit auch für die Zentralschweiz einen konkreten Mehrwert, der mit dem Nachfolgeprogramm SWEETER noch verstärkt werden kann.

Anhang
Stellungnahme
 
 

Horw: Regierungsrat genehmigt den Bebauungsplan für modernen Campus

Der Regierungsrat hat die Änderung des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements sowie den Bebauungsplan Campus genehmigt. Der Ausbau Campus Horw ist ein Meilenstein für die Luzerner Bildungslandschaft. Es ist eines der grössten Bauprojekte des Kantons der kommenden Jahre. Die Horwer Stimmbevölkerung hat am 18. Juni 2023 der Nutzungsplanänderung zugestimmt. Der Bebauungsplan Campus wurde vom Einwohnerrat am 24. November 2022 beschlossen. Damit sind die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung und Erneuerung des Hochschulstandorts Campus Horw geschaffen. Im Rahmen der Änderung des Zonenplans wurden Grundstücke aus der Zone für öffentliche Zwecke in die Sonderbauzone Campus mit überlagernder Bebauungsplanpflicht umgezont. Der Bebauungsplan Campus beinhaltet Sonderbauvorschriften und einen Situationsplan, in dem unter anderem Baubereiche für Hochbauten, Überdachungen und unterirdische Bauten sowie für weitere Bereiche wie Freizeitmöglichkeiten und Verkehr festgelegt werden. Die Änderungen zielen darauf ab einen Mehrwert sowohl für Studierende und Mitarbeitende als auch für die Bevölkerung zu schaffen. Sie entsprechen den Zielen und Grundsätzen der Raumplanung und tragen zur haushälterischen Nutzung des Bodens bei.
 
 
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