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Kurzmitteilung
21. Juni 2024
 
 

Zwangsheiraten: Sommerferien können heikel sein

In der Schweiz dürfen nur erwachsene Personen heiraten, d. h. ab 18 Jahren. Zudem sind Zwangsheiraten verboten. Trotzdem drängen manche Eltern ihre minderjährige Tochter oder ihren minderjährigen Sohn in eine (arrangierte) Ehe. Die Sommerferien können besonders heikel sein, weil Familien in ihre Herkunftsländer reisen. Gerade dort steigt für junge Menschen das Risiko, durch Zwang oder Druck aus dem familiären Umfeld in eine Ehe oder Verlobung gedrängt zu werden.

Zwangsheiraten sind ein gesellschaftlich und zahlenmässig schwer fassbares Phänomen. Es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Umso wichtiger ist, dass Betroffene Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen – aber auch Personen mit Kenntnis davon. Daher hat die Koordinationsstelle Gewaltprävention des Justiz- und Sicherheitsdepartementes mit dem neuen Flyer «Ich entscheide, wen ich heirate!» für das Thema sensibilisiert und gleichzeitig über Beratungs- und Unterstützungsangebote informiert. Angeschrieben wurden Schulen auf Stufe Sekundar- und Berufsbildung, die Schulsozialarbeit, Jugendtreffs und Beratungsstellen. Sie kommen erfahrungsgemäss am ehesten in Kontakt mit potenziell Betroffenen und können diese an spezialisierte Beratungsstellen verweisen. Im Kanton Luzern können sich Betroffene und Fachpersonen an die Opferberatungsstelle wenden opferberatung.lu.ch. Neu gibt es auch die Möglichkeit der Chat- und Onlineberatung www.onlineopferberatung.ch. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos, sie kann auch anonym wahrgenommen werden.
 
 
David Koller
Kommunikation
Justiz- und Scherheitsdepartement
Telefon 041 228 51 48
 
 
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