Zur Webansicht
Mitteilung
13. November 2023
 
 

Ukraine-Krieg: Kanton Luzern hat die Krise bisher positiv bewältigt

Das Gesundheits- und Sozialdepartement hat das Krisenmanagement im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg und seinen Folgen für den Kanton Luzern extern und von unabhängiger Stelle untersuchen lassen. Die Evaluation ergibt insgesamt ein positives Resultat der bisherigen Krisenbewältigung.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, der am 24. Februar 2022 startete, löste in den europäischen Staaten die grösste Fluchtbewegung seit dem 2. Weltkrieg aus. Um den vor dem Krieg flüchtenden Menschen Schutz zu gewähren, hat der Bundesrat am 12. März 2022 erstmals den Schutzstatus aktiviert. Die Bewältigung der Folgen des Ukraine-Kriegs stellte besondere Anforderungen an die interdepartementale Zusammenarbeit des Kantons Luzern sowie an die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton, den Gemeinden und den zivilgesellschaftlichen Organisationen. Um das Krisenmanagement in der akutesten Phase zwischen Februar und Dezember 2022 zu evaluieren, hat das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) einen entsprechenden Auftrag an Interface Politikstudien Luzern vergeben. Damit wurde das Ziel verfolgt, die zentralen Entscheidungen, Strukturen und Prozesse der Krisenbewältigung durch den Kanton und insbesondere der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) zu dokumentieren. Zudem beurteilte die externe und unabhängige Stelle, ob die bisherige Krise zweckmässig bewältigt wurde und die Leistungen stimmten. Eine wichtige Grundlage der Evaluation bildeten Interviews mit 32 Personen, die in die Krisenbewältigung involviert waren beziehungsweise noch immer sind (u.a. Vertretende der Kantonsverwaltung, der Krisenorganisation, den Gemeinden und dem Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) sowie zivilgesellschaftliche Organisationen).

Gesetzlicher Auftrag konnte erfüllt werden

Die Evaluation ergibt ein grundsätzlich positives Resultat der bisherigen Krisenbewältigung im Kanton Luzern. Alle Mitarbeitenden der betroffenen Dienststellen und die involvierten Akteure ausserhalb der kantonalen Verwaltung waren engagiert und bewiesen Durchhaltewillen. «Wir konnten unseren gesetzlichen Auftrag, nämlich die Unterbringung und Betreuung der schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine wie auch aus dem übrigen Asyl- und Flüchtlingsbereich, zu jeder Zeit erfüllen. Dazu haben neben den kantonalen Mitarbeitenden auch die Luzerner Gemeinden und Privatpersonen mit ihren Unterbringungsangeboten beigetragen. Ich möchte ihnen allen – und insbesondere den Mitarbeitenden der DAF – meinen grossen Dank für ihren Einsatz in dieser anspruchsvollen Lage aussprechen», so Regierungsrätin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements. Im Weiteren ergab die Evaluation, dass der Regierungsrat zweckmässig und zeitnah reagierte. Dass er im März 2022 die Notlage erklärte und diese im November 2022 auf den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich ausweitete, erlaubte ein pragmatisches und rasches Vorgehen bei der Krisenbewältigung. Die Gemeindezuweisung ab Juni 2022 waren zwar für den Kanton und die Gemeinden gleichermassen herausfordernd, wurden aber von allen Seiten im Grundsatz mitgetragen und akzeptiert. Die eingesetzten Krisengremien wie z.B. der Kantonale Führungsstab (KFS) und die Task Force Ukraine haben sich bewährt. Zudem erwiesen sich die Erfahrungen aus der Flüchtlingskrise von 2015/2016 sowie der Covid-Pandemie als nützlich und die verwaltungsinterne Zusammenarbeit als krisenresistent und belastbar.

Bereiche mit Handlungsbedarf erkannt
Die Evaluation zeigt Handlungsbedarf in den folgenden Bereichen auf:
  • Die Erfahrungen aus der Flüchtlingskrise 2015/2016 wurden nicht in genügendem Mass verschriftlicht. Zudem wurden die Defizite, welche in der kantonalen Gefahren- und Risikoanalyse des KFS aus dem Jahr 2019 im Hinblick auf einen grossen Andrang an Schutzsuchenden aufgeführt sind, nicht plangemäss behoben.
  • Das Potenzial der Führungsunterstützung durch den KFS hätte seitens Kanton Luzern noch stärker ausgeschöpft werden können. Zudem waren einzelne Dienststellen mit Querschnittfunktionen zu wenig in den Krisengremien eingebunden und hatten für die Bewältigung zusätzlicher Aufgaben zu Beginn der Krise nicht ausreichend Ressourcen zur Verfügung.
  • Die DAF ist zuständig für die Unterbringung, Betreuung und Integration von Menschen, die aus ihrer Heimat geflüchtet sind. Sie übernahm diesen Auftrag anfangs 2017 von einer Hilfsorganisation. Die Evaluationsergebnisse legen nahe, dass diese Vorgeschichte die Haltung und die Zusammenarbeit bis heute prägt und tendenziell auch beeinträchtigt. Auch die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden, insbesondere infolge der Gemeindezuweisung, erwies sich als herausfordernd.
  • Der Kanton hat in der Krise umfassend via Webseite, Broschüre und Newsletter informiert. Dennoch zeigt die Evaluation, dass sich einzelne Akteure zu wenig informiert fühlten.

    Projektgruppe hat Arbeit aufgenommen
    Aus der Evaluation ergibt sich Optimierungspotenzial. So sind die Erfahrungen und Erkenntnisse, die sich aus der bisherigen Krisenbewältigung ergeben, zu dokumentieren und die operativen sowie strategischen Grundlagen aufzuarbeiten. Zudem sollen im Kanton Luzern Grundlagen geschaffen werden, um in zukünftigen Krisen die verwaltungsinterne Einsatzflexibilität und Durchhaltefähigkeit von Personal zu gewährleisten (Business Continuity Management). Die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen und mit der Zivilgesellschaft soll gestärkt werden. «Erste Massnahmen haben wir bereits ergriffen. So haben wir die Revision der Sozialhilfegesetzgebung in Angriff genommen, um insbesondere die Gemeindezuweisung einer Überprüfung zu unterziehen. Eine Projektgruppe mit Vertretenden aus der kantonalen Verwaltung sowie des VLG hat die Arbeit bereits aufgenommen», so Regierungsrätin Michaela Tschuor.

    Strategiereferenz
    Diese Massnahme dient der Umsetzung der Kantonsstrategie im Bereich gesellschaftlicher Wandel.

    Anhang
    Bericht Krisenmanagement des Kantons Luzern in der Ukraine-Krise
  •  
     
    Regierungsrätin Michaela Tschuor
    Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements
    Telefon 041 228 60 81
    (erreichbar am 13. November 2023 von 17.00 bis 17.45 Uhr)
     
     
    Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden
    Staatskanzlei.lu.ch