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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
16. Februar 2023
 
 

Reiden: Regierungsrat genehmigt eine Teilrevision der Ortsplanung im Gebiet Lupfen

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Reiden haben an der Gemeindeversammlung vom 14. September 2022 eine Änderung des Zonenplans im Gebiet Lupfen, des dazugehörigen Bau- und Zonenreglements sowie des Strassenplans zur Erschliessung des Gebiets beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Festlegung der Sonderbauzone Lupfen und angrenzend die Ausscheidung einer Naturschutzzone. Die Sonderbauzone Lupfen, die keine Fruchtfolgeflächen beansprucht, umfasst den bestehenden Recyclingbetrieb und schafft Erweiterungsflächen für die in der angrenzenden Arbeitszone Lischmatte angesiedelte Lohnunternehmung. Die östlich der Sonderbauzone gelegene neue Naturschutzzone sichert die Erhaltung des heutigen naturnahen Grünraums mit der dort bestehenden Retentionsfläche. Der Regierungsrat genehmigt die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Reiden im Gebiet Lupfen, die mit dem übergeordneten Recht vereinbar und zweckmässig ist.
 
 

Emmen: Regierungsrat stimmt Zonenplanänderung im Gebiet der ARA Buholz zu

Recycling Entsorgung Abwasser Luzern (REAL) reinigt in der Abwasserreinigungsanlage
(ARA) Buholz in Emmen das Abwasser aus den Verbandsgemeinden Adligenswil, Meggen, Luzern, Horw, Kriens, Malters, Emmen und Rothenburg. Per Anfang 2022 wurde die Gemeinde Udligenswil angeschlossen. Nun stehen bei der ARA Buholz drei Projekte an: Ein Regenbecken beim Luzerner Zulauf zur Entlastung der ARA bei Starkregen, eine zusätzliche Behandlungsstufe zur Entfernung von Mikroverunreinigungen aus dem Abwasser sowie eine Anlage zur Rückgewinnung von Phosphor aus dem Klärschlamm, deren Erstellung direkt neben der heutigen Schlammverbrennungsanlage vorgesehen ist. Alle drei Projekte sind standortgebunden und werden auf den an die ARA Buholz angrenzenden Flächen realisiert. Dafür ist nebst einer Umzonung die Einzonung einer Waldfläche in die Zone für öffentliche Zwecke und damit verbunden eine Rodungsbewilligung erforderlich. Der Regierungsrat hat der im öffentlichen Interesse liegenden Zonenplanänderung im Gebiet Buholz zugestimmt und die Rodungsbewilligung mit Bedingungen und Auflagen – etwa im Hinblick auf eine flächengleiche Wiederaufforstung sowie in Bezug auf die Kompensation von Fruchtfolgeflächen – erteilt.
 
 

Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen an der Jagdverordnung

Das Bundesamt für Umwelt geht aktuell davon aus, dass mindestens 180 Wölfe in der Schweiz leben. Davon haben zwei Einzelwölfe ihr Streifgebiet ganz oder teilweise im Kanton Luzern. Mit einer Anpassung der Jagdverordnung will der Bundesrat den durch den Wolf verursachten Herausforderungen begegnen und den Abschuss von Wölfen weiter erleichtern. Die Revision berücksichtigt die Anliegen von verschiedenen Verbänden, die gemeinsam Lösungsvorschläge erarbeitet hatten. Damit soll laut einer Mitteilung des Bundesrats die Situation für die betroffenen Gebiete entschärft werden, bis ein revidiertes Jagdgesetz in Kraft tritt. Vorgesehen ist, dass die Teilrevision der Jagdverordnung auf den Alpsommer 2023 in Kraft tritt. Der Luzerner Regierungsrat begrüsst die vorgesehenen Änderungen und schliesst sich insofern der Haltung der Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft an. Die Änderungen bringen Klarheit und tragen dazu bei, den Kantonen den Vollzug für die Alpsaison 2023 zu erleichtern. Sie unterstützen die Koexistenz von Alpbewirtschaftung und Wolf, die – mit Blick auf die Herausforderungen, welche diese zu Koexistenz mit sich bringt – Massnahmen auf beiden Seiten notwendig macht. Der Regierungsrat betont in seiner Stellungnahme überdies, dass die Kantone für weitere Revisionsarbeiten frühzeitig einzubeziehen sind, da es ihre bisherigen Erfahrungen für die Klärung einiger grundlegender Vollzugsfragen unbedingt zu berücksichtigen gilt.

Stellungnahme des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes
 
 

Weggis: Regierungsrat genehmigt Teiländerung des Zonenplans Weiher

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Weggis beschlossen an der Urnenabstimmung vom 27. November 2022 die Änderung des Teilzonenplans Weiher Nord und des Teilzonenplans Gefahrenzone. Ziel der Anpassung ist eine optimale Erschliessung der bestehenden Arbeitszone und der künftigen Neubauten. Der Regierungsrat genehmigt die Teiländerung des Zonenplans Weiher, die im Einklang mit den übergeordneten Erlassen und der Richtplanung steht.
 
 
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