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Mitteilung
11. Juli 2022
 
 

JSK für neue Datenbearbeitungsinstrumente bei der Polizei

Die Luzerner Polizei soll die Kriminalität mit neuen Datenbearbeitungsinstrumenten effizienter bekämpfen und die Einsatzleitzentrale soll verstärkt mit anderen Kantonen zusammenarbeiten können. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind im Gesetz über die Luzerner Polizei zu schaffen.

Die Kommission Justiz und Sicherheit des Kantonsrates (JSK) hat unter dem Vorsitz von Inge Lichtsteiner-Achermann (Mitte, Egolzwil) zwei Entwürfe von Änderungen des Gesetzes
über die Luzerner Polizei vorberaten und sich über die geplante Anpassung der Verordnung über die Luzerner Polizei informieren lassen. In den letzten Jahren wurden verschiedene Datenbearbeitungsinstrumente entwickelt, welche die polizeiliche Arbeit effizienter machen sollen. Da es an der notwendigen gesetzlichen Grundlage fehlt, können sie aber heute von der Luzerner Polizei noch nicht eingesetzt werden. Mehrere Kantone und das Grenzwachtkorps setzen die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) ein. Das System kann Kennschilder von vorbeifahrenden Fahrzeugen einlesen und mit den Daten der Halterinnen und Halter abgleichen. Bei gestohlenen Fahrzeugen oder gesuchten Straftäterinnen oder Straftätern ergeht eine Warnung an die Polizei, die wiederum die notwendigen Massnahmen treffen kann. Die Daten aus der automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung dürfen während maximal 100 Tagen von der Polizei verwendet werden, aber nur für die Fahndung und die Verfolgung von schweren Verbrechen und Vergehen, die in einem Deliktskatalog aufgeführt sind. Im Gesetz über die Luzerner Polizei soll nun die gesetzliche Grundlage für den Einsatz der automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung sowie auch für den Zugriff auf die Kameras des Bundesamtes für Strassen geschaffen werden. Ebenfalls möchte man gesetzliche Grundlagen schaffen für die Anwendung von Analysesystemen bei Serienkriminalität und für den Datenaustausch, der für interkantonale Einsatzleitzentralen nötig ist. Deren Vorteile kommen vor allem dann zum Tragen, wenn die Einsatzleitzentrale eines beteiligten Kantons ausfallen sollte oder wegen ausserordentlicher Ereignisse überlastet ist. Zudem wird weiterer Handlungsbedarf geregelt wie die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für den Polizeigewahrsam zur Sicherstellung von Vor- oder Zuführungen.

Die JSK ist weitgehend mit den Anpassungen im Gesetz einverstanden. Alle Fraktionen betonten die Wichtigkeit einer effizienten Polizeitätigkeit im Dienste der Sicherheit des Kantons Luzern. Eine Minderheit der Kommission vertrat aber die Ansicht, dass die Anpassungen schwere Grundrechtseingriffe für die Luzerner Bevölkerung bedeuten und somit unverhältnismässig seien. Sie beantragte eine Rückweisung der Vorlage an den Regierungsrat mit dem Auftrag, folgende Verbesserungen vorzunehmen: Einschränkung des Deliktskatalogs bei der Anwendung der automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) auf Verbrechen, eine Beschränkung des Deliktskatalogs auf Verbrechen bei der Anwendung der Analysesysteme, die Speicherung der Daten AFV während maximal 30 Tagen, die sofortige Datenlöschung AFV bei No-Hits, den Verzicht auf die Erkennung von Insassinnen und Insassen bei AFV oder als Kompromiss den Abgleich von Insassinnen und Insassen nur bei Hits sowie das Verankern der Analyseplattformen im Gesetz. Die JSK liess sich durch den Rechtsdienst des Justiz- und Sicherheitsdepartements und den Kommandanten der Luzerner Polizei betreffend die möglichen Auswirkungen der Anträge informieren und hörte den Datenschutzbeauftragten des Kantons Luzern an, welcher im Vorfeld der Beratung datenschutzrechtliche Bedenken geäussert hatte. Die JSK hat den Rückweisungsantrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. In der Detailberatung wurden die einzelnen Anpassungsanträge bei den entsprechenden Paragrafen ebenfalls deutlich abgelehnt, so dass der Gesetzesentwurf unverändert in die Gesamtabstimmung ging. Dort stimmte die JSK dem Teil «Anwendung neuer Datenbearbeitungsinstrumente» mit komfortabler Mehrheit und dem Teil «Polizeigewahrsam» einstimmig zu.

Der Kantonsrat wird diese Anpassungen des kantonalen Polizeigesetzes voraussichtlich an der September-Session beraten.
 
 
Inge Lichtsteiner-Achermann
Präsidentin Kommission Justiz und Sicherheit
Telefon 079 444 93 00
 
 
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