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Medienmitteilung der Luzerner Polizei
Luzern, 18. Januar 2022
 
 

Polizei und Gemeinden regeln ihre Zusammenarbeit neu

Kanton Luzern

Die Luzerner Polizei und die Gemeinden des Kantons Luzern haben die Leistungen der Sicherheits- und Verkehrspolizei zu Gunsten der Gemeinden in einem Vademecum neu geregelt. Verankert ist insbesondere auch das «Community Policing», mit welcher die Polizeipräsenz in den Gemeinden verstärkt wird.


Der Verband Luzerner Gemeinden, das Justiz- und Sicherheitsdepartement sowie die Luzerner Polizei haben per 1. Januar 2023 ein neues Vademecum für die Zusammenarbeit zwischen Gemeindebehörden und der Luzerner Polizei in Kraft gesetzt. Das Vademecum regelt die Leistungen der Luzerner Polizei zugunsten der Gemeinden in Bereichen, die nicht bereits durch vorhandene Gesetzte und Verordnungen des Bundes sowie des Kantons abschliessend geregelt sind. Grundsätzlich sollen dabei der Polizei nur Aufgaben übertragen werden, die eine polizeiliche Ausbildung zwingend erfordern. «Gerade im Kontext der Organisationsentwicklung der Luzerner Polizei hilft die Stossrichtung des Vademecums zur Stärkung der Bevölkerungsnähe», sagt Raphael Kottmann, Gemeindepräsident von Oberkirch und Leiter des Bereichs Justiz und Sicherheit im Verband Luzerner Gemeinden (VLG).

Jede Gemeinde erhält polizeiliche Ansprechperson
Die Sicherheits- und Verkehrspolizei erbringt ihre Leistungen in den Bereichen Community Policing und Verkehrsüberwachung im Rahmen des politischen Leistungsauftrags, den die Luzerner Polizei von Regierungsrat und Kantonsrat erhält. In allen Polizeiregion setzt die Luzerner Polizei künftig Fachspezialistinnen und -spezialisten ein, welche sich hauptamtlich mit Community Policing befassen. Jede Gemeinde verfügt somit über eine definierte polizeiliche Ansprechperson, welche mit der örtlichen Situation und Lage vertraut ist. Community Policing umfasst nebst den regelmässigen Kontakten mit Behörden, Bevölkerung, Gewerbe, Schulen und Vereinen auch Kontroll- und Überwachungstätigkeiten wie Schulwege oder die Brennpunktbewirtschaftung. Die Umstellung auf Fachspezialisten erfolgt in den einzelnen Polizeiregionen gestaffelt und parallel mit der Veränderung der Stationierung im Rahmen des Projekts oe2030 (vgl. auch Planungsbericht über die Leistungen und Ressourcen der Luzerner Polizei: https://bit.ly/3CFh1IX)

Weitere Punkte des Vademecums betreffen die Verkehrsreglungen, die Kontrolle des ruhenden Verkehrs oder Verkehrsdienste bei besonderen Anlässen. Gemeinden können zudem ihre Begehren für Radarkontrollen auf dem Gemeindegebiet bei der Polizei einreichen. Weiter erbringt die Polizei auch Leistungen bei der Präventionsarbeit an Schulen, bei gastgewerblichen Einzelanlässen oder beim Umgang mit auffälligen Personen.
 
 
LUZERNER POLIZEI
Christian Bertschi
Chef Kommunikation
Kasimir-Pfyffer-Strasse 26
6002 Luzern
Tel + 41 41 248 80 11
info.polizei@lu.ch
 
 
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