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Mitteilung
10. November 2022
 
 

Regierungsrat erklärt die Notlage für den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich

Seit dem 18. März 2022 gilt im Kanton Luzern die Notlage für die Unterbringung und Betreuung von Schutzsuchenden aus der Ukraine. Der Kanton Luzern muss aufgrund des stärkeren Zustroms von Personen aus dem ordentlichen Asylverfahren nun innerhalb kurzer Zeit zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten bereitstellen. Deshalb hat der Regierungsrat am 8. November 2022 beschlossen, die Notlage per sofort auf den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich auszudehnen.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat seine Prognosen für den Zeithorizont bis Ende 2022 bei den ordentlichen Asylverfahren am 20. Oktober 2022 angepasst und erhöht. Neu erwartet das SEM schweizweit mindestens 22'000 Asylgesuche. Das sind 7’000 Gesuche mehr als im Vorjahr. Um die höhere Anzahl eingegangener Asylgesuche bewältigen zu können, aktivierte das SEM am 24. Oktober 2022 deshalb die Notfallplanung. Seither kann das Staatssekretariat für Migration den Kantonen Personen aus dem ordentlichen Asylverfahren früher zuweisen.

Aufnahme von zusätzlich rund 1’000 Personen bis Ende Jahr
Für den Kanton Luzern hat dies zur Folge, dass er innerhalb kurzer Zeit zusätzliche Unterbringungsplätze für Personen auch aus dem ordentlichen Asylverfahren bereitstellen muss. Das Szenario mit 22'000 neuen Asylgesuchen bedeutet, dass der Kanton Luzern bis Ende Jahr zusätzlich zu den Schutzsuchenden aus der Ukraine gemäss dem üblichen Verteilschlüssel (4.8 Prozent) voraussichtlich weitere rund 1’000 Personen aufnehmen, unterbringen und betreuen muss. Gleichzeitig fallen Ende März 2023 rund 600 Plätze im Kanton Luzern weg, da zu diesem Zeitpunkt die Frist mehrerer Zwischennutzungen endet.

Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, die Notlage bei der Unterbringung und Betreuung von Personen per 8. November 2022 auf den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich auszuweiten. Ansonsten kann die Unterbringung und Betreuung der Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich nicht mehr sichergesellt werden. Seit dem 18. März 2022 gilt die Notlage für die Unterbringung und Betreuung von Schutzsuchenden aus der Ukraine. «Die bestehende Notlage wird sich nochmals deutlich verschärfen. Vor grossen Herausforderungen stehen wir schon heute», so Regierungspräsident Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements.

Ressourcen müssen bereitgestellt werden
Neben der höheren Zahl von Zuweisungen geflüchteter Personen werden parallel die Zahlen bei den negativen Entscheidungen und den Dublin-Entscheiden steigen. Entsprechend werden auch die Wegweisungsvollzugsaufträge an den Kanton Luzern zunehmen und mehr Ressourcen binden.

Dank Ausrufung der Notlage schneller agieren
Regierungspräsident Guido Graf: «Die Ausweitung der Notlage auf den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich dient dazu, schneller agieren und rasch auf benötigte Ressourcen zugreifen zu können.»
Weiterhin ist der Kantonale Führungsstab (KFS) mit der Bewältigung der Notlage beauftragt. Der Zivilschutz soll im Sinne einer Übergangslösung bei Bedarf erneut Unterstützung bieten. Unterirdische Unterkünfte sind jedoch nach wie vor, wenn immer möglich, zu vermeiden. Auf diese Option muss der Kanton Luzern dennoch nötigenfalls zurückgreifen können, um die Unterbringung von Personen aus dem gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich sicherstellen zu können.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Zusammenhalt
 
 
Regierungspräsident
Guido Graf
Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement
Telefon 041 228 60 85
(erreichbar am Donnerstag, 10. November 2022, von 11.30 bis 12.00 Uhr)
 
 
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