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Mitteilung
27. Oktober 2022
 
 

Regierung konkretisiert im Finanzleitbild 2022 das Risikomanangement punkto Ausschüttungen der Schweizer Nationalbank

In der Junisession 2022 hat das Kantonsparlament das vom Regierungsrat erarbeitete Finanzleitbild 2022 zustimmend zur Kenntnis genommen. In diesem Dokument zeigt die Luzerner Regierung unter anderem auf, mit welchen Massnahmen sie das Ausschüttungsrisiko der Schweizerischen Nationalbank (SNB) reduzieren will. Nun konkretisiert der Regierungsrat die Massnahmen und beabsichtigt den Spielraum im Voranschlag zu vergrössern – also die Schuldenbremsen anzupassen. Die beantragte Gesetzesänderung geht bis Ende November 2022 in die Vernehmlassung. Die Beratung im Kantonsrat ist im Frühjahr 2023 geplant.

Auf die Ausschüttungssummen der Schweizer Nationalbank (SNB) gibt es für Bund und Kantone keine Garantie – erst recht nicht in der aktuellen Situation mit dem Ukrainekrieg und seinen Folgen. Der Luzerner Regierung ist die Volatilität der Ausschüttungen bewusst, darum hat sie im Finanzleitbild 2022 zum Risiko eines Teil- oder Vollausfalls Massnahmen erarbeitet (Grundsatz 4). Diese sollen nun konkretisiert werden, weil aus heutiger Sicht davon auszugehen ist, dass die Summen der SNB künftig nicht im gleichen Mass an Bund und Kantone fliessen werden, wie in den Vorjahren. Die Ausschüttungen der SNB sind immer an die erwirtschafteten Gewinne der Nationalbank gekoppelt. Und diese dürften heuer aufgrund der weltwirtschaftlichen Lage deutlich tiefer oder sogar ganz ausfallen. Damit der Kanton Luzern für ein solches Szenario gewappnet ist und adäquat darauf regieren kann, muss er die Schuldenbremsen anpassen, um den Spielraum im Voranschlag zu vergrössern. Die Botschaft dazu soll dem Kantonsrat im März und Juni 2023 zur ersten und zweiten Lesung unterbreitet werden, damit die ergänzte gesetzliche Grundlage beim nächsten AFP-Prozess bereits in Kraft ist.

Mit den in der Vernehmlassungsbotschaft erläuterten Anpassungen wird überdies dem Postulat P 776 von Armin Hartmann über den Vorschlag der SVP, Die Mitte und FDP, welches eine erhöhte Reaktionszeit auf unterwartete Veränderungen forderte, Rechnung getragen.

Kombinierter Lösungsvorschlag – mehr Spielraum im Voranschlag
Der Kantonsrat hat in der diesjährigen Junisession das Finanzleitbild 2022 beraten und dannzumal auch den Umgang mit den Unsicherheiten zur SNB-Ausschüttung rege diskutiert. Daraus entstanden ist ein Lösungsvorschlag für eine passende Gegenmassnahme im Falle eines Rückgangs oder Vollausfalls der SNB. Denn gemäss heutiger Regelung darf der Voranschlag maximal ein Defizit von vier Prozent des Bruttoertrags aufweisen. Bei einem Vollausfall – das sind aktuell 160 Millionen Franken – würde diese Grenze überschritten. Eine Kompensation wäre kurzfristig nicht realisierbar.
Die vorgesehene Lösung bezweckt deshalb, bei einem Rückgang oder Ausfall der SNB-Ausschüttungen den unmittelbaren Handlungsdruck im Voranschlag zu reduzieren.

Die zentralen Anforderungen aus der Beratung im Kantonsrat waren:
  • Die neue Lösung soll eine explizite Lex-SNB sein.
  • Die neue Lösung soll einen Automatismus aufweisen und deshalb keine eilige, eventuell zeitkritische Gesetzesanpassung im Eintretensfall erfordern.

    Um bei einem Ausfall oder Rückgang der SNB-Zahlungen den notwendigen Spielraum im Voranschlagsjahr zu schaffen, sollen die Bestimmungen in § 7 angepasst und in § 7a FLG mit einem neuen Absatz 3 ergänzt werden:

    Liegt der im Voranschlag berücksichtigte Betrag für die Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank unter dem dafür im Aufgaben- und Finanzplan des Vorjahres für das erste Planjahr eingeplanten Wert, erhöht sich der zulässige Aufwandüberschuss gemäss Absatz 2 um diese Differenz.

    Damit wird erreicht, dass bei einem unerwarteten Rückgang der SNB-Ausschüttungen im darauffolgenden Voranschlag keine unmittelbare Kompensation erfolgen muss. Mit dieser Ergänzung trägt der Luzerner Regierungsrat weiter dazu bei, die Unabhängigkeit von der Schweizerischen Nationalbank zu stärken.

    Die beantragte Gesetzesänderung geht bis Ende November 2022 in die Vernehmlassung. Die Beratung im Kantonsrat ist im Frühjahr 2023 geplant.
    Strategiereferenz
    Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
    Luzern steht für Nachhaltigkeit
    Anhang
    Vernehmlassungsunterlagen
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    Yasmin Kunz
    Leiterin Kommunikation
    Finanzdepartement
    Telefon 041 228 55 39
     
     
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