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Mitteilung
7. Dezember 2021
 
 

Volkinitiative «Privatpflege- und Betreuungsinitiative»: Verlängerung der Frist zur Unterbreitung eines Gegenentwurfs

Der Regierungsrat beantragt beim Kantonsrat eine Fristverlängerung bis Ende November 2022 für die Ausarbeitung eines Gegenentwurfs zur Privatpflege- und Betreuungsinitiative. Der Grund ist, dass Ergebnisse von Studien und Anpassungen von rechtlichen Bestimmungen auf Bundesebene abgewartet werden müssen. Diese erlauben es, einen Gegenvorschlag zu entwerfen, der subsidiär zu bereits bestehenden Leistungen und nationalen Anpassungen ausgestaltet ist. Somit sollen betreuende und pflegende Personen möglichst zielgerichtet unterstützt werden.

Die Volksinitiative «Privatpflege- und Betreuungsinitiative» wurde am 15. März 2019 von einem Initiativkomitee der CVP Kanton Luzern eingereicht. Diese verlangte einen Abzug von 5000 Franken vom steuerbaren Einkommen für Personen, die freiwillig und unentgeltlich hilfsbedürftige Personen pflegen und betreuen.

Zielgerichtete Unterstützung ausserhalb des Steuerrechts
Im Dezember 2020 beauftragte der Kantonsrat den Regierungsrat, einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Privatpflege- und Betreuungsinitiative» auszuarbeiten und ihm zusammen mit der Initiative zum Beschluss zu unterbreiten. Dieser Gegenvorschlag soll sich am Kernanliegen der Initiative orientieren, dass betreuende und pflegende Personen zielgerichteter unterstützt werden, jedoch anders als die Initiative ein Modell ausserhalb des Steuerrechts vorsehen.

Gegenvorschlag soll subsidiär zu bestehenden Leistungen ausgestaltet sein
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat nun eine Fristverlängerung für die Ausarbeitung eines Gegenentwurfs zur Initiative bis Ende November 2022. Grund für den Antrag ist, dass zum Thema der Entlastung von betreuenden Angehörigen zurzeit verschiedene relevante Studien erstellt und auf Bundesebene rechtliche Bestimmungen angepasst werden sollen. Diese Erkenntnisse sollen berücksichtigt werden. Regierungsrat Guido Graf, Gesundheits- und Sozialdirektor des Kantons Luzern: «Der voraussichtlich im Betreuungs- und Pflegegesetz umzusetzende Gegenvorschlag soll subsidiär zu bereits bestehenden Leistungen und geplanten nationalen Anpassungen ausgestaltet sein, um das grosse Engagement der pflegenden und betreuenden Personen im Kanton Luzern möglichst zielgerichtet zu unterstützen. Denn dieses Engagement ist von unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft und verdient Anerkennung.»

Anhang
Botschaft 93
 
 
Erwin Roos
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Departementssekretariat
Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern
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