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Mitteilung
14. Juni 2021
 
 
Planungsbericht zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann sowie LGBTI-Personen 2022-2025: Vernehmlassung beginnt heute
Der Regierungsrat hat den Entwurf des ersten kantonalen Planungsberichts zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann sowie LGBTI-Personen zur Vernehmlassung freigegeben. Ein wissenschaftlicher Grundlagenbericht zeigt den aktuellen Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie von LGBTI-Personen im Kanton Luzern auf und diente als Grundlage für den Planungsbericht. Mit der Vernehmlassung, die heute eröffnet wird, soll ein breit abgestützter Dialog bei verschiedenen Stakeholdern aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft zur weiteren konkreten Umsetzung der Gleichstellungsarbeit im Kanton Luzern lanciert und ermöglicht werden. Im Anschluss an die Vernehmlassung, die bis 30. September 2021 dauert, wird der Regierungsrat den bereinigten Planungsbericht voraussichtlich gegen Ende 2021 verabschieden.

Die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Kanton Luzern seit 1994 im Gesetz über die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann verankert. Dieser Auftrag unterstreicht, dass die Vielfalt der Menschen im Kanton als Chance gesehen wird und alle Einwohnerinnen und Einwohner grundsätzlich die gleichen Chancen haben sollen, ihr Leben zu gestalten. Ausdruck davon ist unter anderem das Legislaturprogramm 2019 - 2023, in dem sich der Kanton in seiner Personalpolitik für die Chancengerechtigkeit von Frau und Mann einsetzt.

Grundlagenbericht zeigt aktuellen Stand der Gleichstellung im Kanton Luzern
Am 2. Dezember 2019 wurde der Regierungsrat mittels Kommissionsmotion beauftragt, einen «wissenschaftlichen Grundlagenbericht über die Gleichstellung im Kanton Luzern in Auftrag zu geben und diesen in Form eines Rechenschaftsberichtes dem Kantonsrat zu unterbreiten». Mit der Erarbeitung dieses Grundlagenberichts wurde die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit betraut. Der Bericht zeigt den aktuellen Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie von LGBTI-Personen im Kanton Luzern auf. Er analysiert die Verankerung der Gleichstellung im Kanton Luzern in den Bereichen Gesellschaft, Familie, Wirtschaft und Öffentlichkeit und ist mit seiner thematischen Breite und seiner fundierten, methodischen Herangehensweise schweizweit einzigartig.

Eine zentrale Empfehlung des HSLU-Berichts ist eine strategische Ausrichtung der Gleichstellungsarbeit im Kanton mittels eines mehrjährigen Aktionsplans. Mit einem solchen Aktionsplan werden verbindliche und überprüfbare Massnahmen und Ziele für eine bestimmte Zeitspanne festgelegt.

Schwerpunkte stehen im Einklang mit Themenschwerpunkten des Bundes
Basierend auf dem wissenschaftlichen Grundlagenbericht hat die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) den Planungsbericht zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann sowie LGBTI-Personen im Kanton Luzern 2022-2025 erstellt. Er fasst die wichtigsten Erkenntnisse zusammen und definiert Handlungsschwerpunkte für die kommenden Jahre. Zudem zeigt der Kanton Luzern im Bericht Massnahmen auf, die er im Rahmen seiner Rollen als Dienstleister für die Luzerner Bevölkerung, als Arbeitgeber für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung und als Auftraggeber für Unternehmen und Organisationen, mit denen er zusammenarbeitet, treffen kann.

Im ersten Planungsbericht 2022-2025 soll auf Themen fokussiert werden, welche die wirtschaftliche Autonomie, soziale Sicherheit und ein gewaltfreies Leben in einem diskriminierungsfreien Umfeld fördern. Diese Schwerpunktsetzung steht auch im Einklang mit den Themenschwerpunkten des Bundes im Rahmen seiner Gleichstellungspolitik. Ausgehend von diesen Themen wurden übergeordnete Leitsätze respektive Ziele formuliert:

  • Förderung der wirtschaftlichen Autonomie durch faire Arbeitsbedingungen, gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben, Lohngleichheit und Bekämpfung von Armut – unabhängig von Geschlecht, Zivilstand oder familiärer Situation.
  • Bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben durch Kinderbetreuungsstrukturen, die auf die Bedürfnisse der Familien ausgerichtet sind.
  • Vielfältigere Ausbildungs- und Berufsverläufe der Luzerner Bevölkerung durch die Sensibilisierung und Information von Fach- und Beratungspersonen.
  • Signalwirkung des Kantons als Arbeitgeber durch die Förderung der Chancengleichheit aller Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung und als Dienstleister durch die Anerkennung der Vielfalt der Luzerner Bevölkerung in seiner Kommunikation und Dienstleistungskultur.
  • Verbesserung der Sicherheit der Luzerner Bevölkerung durch koordiniertes Vorgehen gegen geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen, Männer und LGBTI-Personen sowie leichten Zugang zu Anlaufstellen für Betroffene.

    Breit abgestützter Dialog bei verschiedenen Akteurinnen und Akteuren
    In der Sitzung vom 8. Juni 2021 hat der Regierungsrat den Entwurf des Planungsberichts zu Handen der Vernehmlassung verabschiedet. Mit der Vernehmlassung, die heute eröffnet wird, soll ein breit abgestützter Dialog bei verschiedenen Akteurinnen und Akteuren in Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft zur weiteren konkreten Umsetzung der Gleichstellungsarbeit im Kanton Luzern lanciert und ermöglicht werden.

    Im Anschluss an die Vernehmlassung, die bis 30. September 2021 dauert, wird der Regierungsrat den bereinigten Planungsbericht zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann sowie LGBTI-Personen im Kanton Luzern 2022-2025 voraussichtlich gegen Ende 2021 verabschieden.
    Strategiereferenz
    Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Luzern steht für Zusammenhalt
    Anhang
  • Planungsbericht zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann sowie LGBTI-Personen im Kanton Luzern 2022-2025
  • Wissenschaftlicher Grundlagenbericht der HSLU – Soziale Arbeit
  • Vernehmlassungsunterlagen
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    Edith Lang
    Leiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft
    Telefon 041 228 57 79
    (erreichbar am Montag, 14. Juni 2021, von 11.30 bis 12.30 Uhr)
     
     
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