Newsletter Ukraine Nr. 1/2022 des Kantonsarztes

Tierbisse – An Tollwut denken!

Liebe Kolleginnen und Kollegen
 
Tausende sind auf der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine und suchen Zuflucht in der Schweiz. Geschätzt jede fünfte Person nimmt dabei ein Haustier mit, darunter auch Katzen und Hunde.
 
Die Schweiz gilt seit 1999 als frei von terrestrischer Tollwut. In der Ukraine und einigen ihrer Nachbarländer stellt sie jedoch nach wie vor ein Problem dar bei Wild- und Haustieren. Kommt dazu, dass viele Haustiere nicht gegen Tollwut geimpft sind.
 
Angesichts der humanitären Krise wurden die Vorgaben für die Einreise von Hunden und Katzen, die Flüchtende aus der Ukraine begleiten, vorübergehend gelockert. Auch wenn das Risiko, dass ein in die Schweiz mitgebrachtes Haustier, insbesondere Hunde und Katzen, an Tollwut erkrankt ist, insgesamt als gering eingeschätzt wird, so sind ungeachtet dessen alle notwendigen Vorsichtsmassnahmen zu treffen, damit die terrestrische Tollwut in der Schweiz nicht wieder endemisch wird, und auch um Krankheitsfälle bei Menschen, die in der Regel mit dem Tod enden, auch künftig zu vermeiden.
 
 
Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte
 
Weltweit werden ca. 99% der Fälle von Tollwutinfektionen bei Menschen durch Hundebisse verursacht. Wir möchten Sie deshalb bitten, bei der Versorgung von Tierbissen, insbesondere von Hunden und Katzen, die aus der Ukraine und den Anrainerstaaten durch Schutzsuchende in die Schweiz mitgebracht wurden, neben Tetanus daran zu denken, dass eine Tollwut-Infektion, vor allem bei ungeimpften Tieren, nicht ausgeschlossen ist.
 
 
Empfehlungen Tollwutprophylaxe
 
Das BAG hat 2021 die Richtlinien zur prä- und postexpositionellen Tollwutprophylaxe aktualisiert. Diese haben nach wie vor Gültigkeit.
 
Bezüglich allfälliger Versorgungsengpässe von Impfstoffen beachten Sie bitte auch die Informationen zur Versorgungslage auf der Webseite des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL).
 
 
Meldepflicht von Hundebissen
 
Hundebisse sind meldepflichtig. Die kantonale Anlaufstelle und Formulare finden Sie hier.
 
 
Veterinärmedizinische Aspekte
 
Alle Tiere, die mit Flüchtenden aus der Ukraine einreisen, müssen bei der Ankunft registriert werden und erfasst wird, ob sie gegen Tollwut geimpft sind. Hunde und Katzen, die nicht geimpft sind, oder Zweifel bestehen, werden geimpft. Personen, die mit einem Tier aus der Ukraine einreisen, müssen ihr Tier registrieren lassen (petsukraine@blv.admin.ch). Bei Unsicherheiten bezüglich eines Tieres aus der Ukraine wenden Sie sich bitte an den Veterinärdienst des Kantons Luzern.
 
 
Bitte beachten Sie im Weiteren auch die Fachinformationen für Ärztinnen und Ärzte zur Betreuung von Schutzsuchenden aus der Ukraine der FMH vom 24. März 2022.
 
 
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und erhöhte Wachsamkeit.
 
Freundliche Grüsse
 
Dr. med. Roger Harstall
Kantonsarzt
 

Kontakt

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