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Mitteilung
23. Oktober 2024
 
 

Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen durch Änderung des Planungs- und Baugesetzes

Im Kanton Luzern sollen erneuerbare Energien verstärkt genutzt werden, um so die Abhängigkeit von fossilen, aus dem Ausland importierten Energieträgern zu verringern, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und eine Wertschöpfung vor Ort zu erzeugen. Der Kantonsrat hat deshalb einer Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) zugestimmt. Ein Komitee hat gegen die Gesetzesänderung das Referendum ergriffen, weshalb am 24. November 2024 das Luzerner Stimmvolk über die Vorlage abstimmen darf.
Der Kanton Luzern strebt einen raschen Ausbau der erneuerbaren Energien an. Die Weichen dafür sind im Planungsbericht über die Klima- und Energiepolitik 2021 des Kantons Luzern gestellt. In der März-Session 2022 hat das Parlament die Strategie zustimmend zur Kenntnis genommen. Verschiedene Massnahmen aus dem Planungsbericht sehen Änderungen von gesetzlichen Grundlagen vor. Dazu gehört auch die vorliegende Anpassung des Planungs- und Baugesetzes (PBG), gegen die ein Komitee das Referendum ergriffen hat. Am 24. November 2024 darf das Luzerner Stimmvolk deshalb über die Gesetzesvorlage abstimmen. Der Regierungsrat empfiehlt den Stimmberechtigten in Übereinstimmung mit der überwiegenden Mehrheit des Kantonsrates (83 gegen 27 Stimmen), die Gesetzesänderung anzunehmen.

Wertschöpfung vor Ort generieren
Der rasche Ausbau der erneuerbaren Energien ist nicht nur wichtig, um die Klimaziele zu erreichen, er ist auch für die sichere Energieversorgung von grösster Bedeutung. Eine langfristig sichere Stromversorgung ist für die Gesellschaft und die Wirtschaft der Schweiz existenziell. Aus diesem Grund betont der für die Gesetzesänderung zuständige Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement: «Noch immer stecken wir zu viel Geld in den Import von fossilen Energieträgern aus dem Ausland. Mit einer Investition in unsere heimischen erneuerbaren Energien lösen wir uns aus der Abhängigkeit vom Ausland und generieren noch mehr Wertschöpfung hier vor Ort.» Eine Möglichkeit, die einheimischen erneuerbaren Energien rascher auszubauen, sieht die Regierung in der Beschleunigung der Planungs- und Bewilligungsverfahren. Denn bisweilen verstreichen insbesondere für Grossenergieanlagen (Wasser- und Windkraft) zwischen Projektierungsbeginn und Realisierung weit über 20 Jahre. Abhilfe schaffen soll das Plangenehmigungsverfahren, das mit der vorliegenden Änderung des PBG eingeführt werden soll. «Damit wird das Bewilligungsverfahren von Anlagen für erneuerbare Energien deutlich kürzer und effizienter und zudem die Realisierungsrisiken für die Investorinnen und Investoren minimiert», fügt Wirtschaftsdirektor Fabian Peter hinzu.

Einführung eines effizienteren Verfahrens
Das Plangenehmigungsverfahren soll bei für den Kanton Luzern wichtigen Anlagen zur Anwendung kommen. Aus heutiger Sicht sind dies in erster Linie Windkraftanlagen und Windparks mit einer mittleren erwarteten Produktion von jährlich mindestens 10 Gigawattstunden, was dem geschätzten Jahresverbrauch von rund 2000 Haushalten entspricht. Solche Anlagen sind von kantonaler Bedeutung, da sie einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele des Kantons leisten. Zudem hat die Windenergie das Potenzial, die Stromlücke im Winter zu schliessen. Das neue Plangenehmigungsverfahren konzentriert sich auf die kantonale Ebene, das heisst, alles wird von derselben kantonalen Behörde (Regierungsrat) bewilligt und nicht mehr wie bisher von den kommunalen Behörden (Stimmberechtigte, Gemeinderat). Dies führt auch zu einer deutlichen Entlastung für die Standortgemeinden, weil die heutigen Verfahren kompliziert und aufwendig sind. Die Gemeinde wird nach wie vor angehört und kann Anträge stellen. Die Stimmbevölkerung der Standortgemeinde wird aber nicht mehr über die Nutzungsplanung bestimmen können. Die Einsprache- und Beschwerdemöglichkeiten bleiben indes bestehen. Bereits heute wird die Verfahrensart bei Projektbewilligungen für Kantonsstrassen- und Wasserbauvorhaben (Hochwasserschutz) angewendet.

Ein frühzeitiger und transparenter Einbezug der Standortgemeinden und der Bevölkerung bleibt zentral. Entsprechend werden die Mitwirkung und die Zusammenarbeit mit der Gemeinde im Gesetz ausdrücklich verankert. Des Weiteren werden Betreiberinnen und Betreiber von Windenergieanlagen gesetzlich verpflichtet, den betroffenen Gemeinden sowie deren Bevölkerung in geeigneter Weise die Möglichkeit zu bieten, sich an der Investition in die Stromerzeugung zu beteiligen und somit auch vom Ertrag zu profitieren.

Elektroladeinfrastruktur und klimaangepasstes Bauen
Eine weitere Änderung des PBG sieht vor, dass Parkplätze in Einstellhallen von Gebäuden mit fünf und mehr Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner oder zehn und mehr Parkplätzen für Beschäftigte mit einer Grundinfrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen auszurüsten sind. Diese Vorgabe gilt bei Neubauten und bei bewilligungspflichtigen Erweiterungen oder Änderungen einer bestehenden Einstellhalle. Die Anpassung legt den Fokus auf das Laden von Fahrzeugen zu Hause oder am Arbeitsort. Also dort, wo die Fahrzeuge länger stehen bleiben. «Der Aufbau einer leistungsfähigen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist eine zentrale Voraussetzung, damit sich die Elektromobilität durchsetzen kann», betont Regierungsrat Fabian Peter und betont: «Die Elektrifizierung von Parkplätzen trägt zudem zur Wertsteigerung einer Liegenschaft bei.»

Einen weiteren Punkt betrifft die klimaangepasste Siedlungsentwicklung. Diese wird durch den Klimawandel, der vermehrt zu einer Häufung von extremen Wetterereignissen führen wird, immer wichtiger. Heisse Sommer und anhaltende Trockenperioden erhöhen die Wärmebelastung für die Bevölkerung. Die Regionen im Kanton Luzern sind davon unterschiedlich betroffen. Denn die Hitzebelastung ist abhängig von den lokalen Gegebenheiten. Mit der entsprechenden Anpassung im PBG wird den Gemeinden ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, massgeschneiderte kommunale Vorschriften zum klimaangepassten Bauen zu erlassen.

Gegenargumente zur Gesetzesvorlage
In der Kantonsratsdebatte sprachen die Mitglieder der Fraktionen der Mitte, FDP, SP, Grünen und GLP für die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen des PBG aus. Die SVP-Fraktion lehnte die Gesetzesänderung vor allem aus den folgenden Gründen ab. Sie findet, dass die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien freiwillig sein und nicht durch Regulierungen erzwungen werden sollen. Des Weiteren gibt die Fraktion zu bedenken, dass Windkraftanlagen nicht gleichmässigen Strom liefern würden und sie deshalb nur einen kleinen Teil zur insgesamt benötigten Strommenge beitragen würden. Sie betont zudem, dass das beschleunigte Plangenehmigungsverfahren die Gemeindeautonomie beschneide. Die Stimmberechtigten in den Standortgemeinden hätten zu wenig Mitspracherecht. Auch für die Elektrifizierung von Parkplätzen in Gebäuden soll es keine neuen Vorschriften geben. Indes verteuern gemäss der SVP-Fraktion neue Vorschriften zum klimaangepassten Bauen das Bauen unnötig.


Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich Ökologisierung gemäss Kantonsstrategie.


Anhang
Alle Unterlagen zur Volksabstimmung vom 24. November 2024 (inklusive Erklärvideo) gibt es auf der Webseite des Kantons Luzern.
Präsentation der Medienkonferenz
 
 
Andrea Muff
Leiterin Kommunikation
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Telefon 041 228 53 52
medien.buwd@lu.ch
 
 
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