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| lawa – Info Reiten im Wald: Was ist zu beachten? |
23. Januar 2025
Geschätzte Pferdehalterin, geschätzter Pferdehalter Sie erhalten dieses Schreiben, da Sie als Pferdehalter/-in im Kanton Luzern registriert sind. Wir danken Ihnen für die Unterstützung für ein gutes Miteinander im Wald. Gerne informieren wir Sie über die geltenden Bestimmungen zum Reiten im Wald und bitten Sie, diese mit den Personen zu teilen, die bei Ihnen reiten oder Pferde untergebracht haben. Die Information in Kurzform finden Sie auch auf unserer Webseite lawa.lu.ch. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns. |
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Reiten und Freizeitaktivitäten im Wald: Verantwortung, Konflikte und Lösungsansätze
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Reiten im Wald ist seit langem eine beliebte Freizeitaktivität. Der Wald ist für viele verschiedene Waldbesuchende ein wichtiger Erholungsraum und erfüllt gleichzeitig auch viele andere wichtige Funktionen. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) ist verantwortlich für den Vollzug des Waldgesetzes. Sie setzt sich für die nachhaltige Entwicklung des Waldes ein und unterstützt den Ausgleich der verschiedenen Interessen am Wald. Die Konflikte unter den Erholungssuchenden haben zugenommen und auch Waldeigentümer/-innen beschweren sich vermehrt vor allem über Mountainbikende, aber auch über Reitende, die sich nicht an die Vorgaben halten, was unter anderem zu Bodenschäden führt.
Für die Lenkung des Mountainbikens wird zurzeit gestützt auf das Bundesgesetz über Velowege eine Strategie entwickelt, damit in Zukunft auf erlaubten Wegen gefahren wird. Zudem werden die Mountainbike-Kreise regelmässig sensibilisiert. Besteht Bedarf für speziell signalisierte Reitwege und/oder Koordination mit anderen Freizeitaktivitäten, so braucht es hierfür Initiative und Engagement seitens der Reitenden. Wir stehen Ihnen beratend zur Verfügung.
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Vorgaben fürs Reiten im Wald
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| | – | Im Wald ist das Reiten nur auf Waldstrassen, befestigten Waldwegen oder speziell signalisierten Reitpisten erlaubt (§ 10 Kantonales Waldgesetz [KWaG]). Befestigte Waldwege sind Wege, die mit einer Tragschicht aus Schotter oder ähnlichem Material verstärkt wurden (§ 5 Kantonale Waldverordnung [KWaV]). |
| | – | Reitende sind gemäss Gesetzgebung nicht verpflichtet, sich am Strassenunterhalt zu beteiligen. Jedoch haben verschiedene regionale Vereine Massnahmen ergriffen, um das Miteinander mit Grundeigentümern/-innen und anderen Waldbesuchenden zu verbessern. Sie sorgen für die Beseitigung von Pferdeäpfeln oder wirken aktiv beim Wegunterhalt mit. |
| | – | Für die Einrichtung einer speziell signalisierten Reitpiste ist Eigeninitiative der Reitenden erforderlich. Es gibt bereits viele Wege durch den Wald. Damit störungsarme Gebiete für die Wildtiere im Wald erhalten bleiben, sollten möglichst keine neuen Wege geschaffen, sondern ein gutes Miteinander auf den bestehenden Wegen erreicht werden. Die Signalisation eines unbefestigten Weges als Reitweg wie auch das Neuanlegen einer Reitpiste erfordert die Zustimmung der Grundeigentümer/-innen wie auch der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa). In der Regel bedarf es auch einer Baubewilligung. Nicht zulässig sind neue Reitpisten in Wildvorranggebieten (grün schraffiert im Waldfunktionenplan).
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Für ein erfolgreiches Miteinander
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Im Kanton Luzern sind einzelne regionale Reitweg-Vereine gegründet worden, um eine Vertrauensbasis mit der Waldeigentümerschaft und anderen Interessensgruppen aufzubauen. So war es in einer Region möglich Galopp-Pisten einzurichten. Ein Verein wirkt aktiv beim Wegunterhalt mit und wird dabei von den Gemeinden unterstützt. Teilweise stellen sie den Reitenden eine Karte mit den fürs Reiten erlaubten Wegen zur Verfügung oder entwickelten einen Verhaltenskodex, um ein gutes Verhalten der Mitglieder zu bestärken.
Empfehlungen für ein gutes Miteinander:
| | – | Informieren Sie sich und die Reitenden in Ihrem Umfeld - Halten Sie sich an die geltenden Regeln und regionalen Abmachungen und nutzen Sie Broschüren, Verhaltenscodex und Reittafeln, um die Reitenden in Ihrem Umfeld zu informieren. Angebot ZKV |
| | – | Organisieren Sie sich – Treten Sie einem lokalen Reitverein bei oder, falls keiner vorhanden ist, gründen sie einen. |
| | – | Als Verein/Interessensgruppe: Nehmen Sie Kontakt mit Waldeigentümern/-eigentümerinnen auf, um mehr über deren Anliegen zu erfahren. Entwickeln Sie gemeinsam Lösungen für ein gutes Miteinander. Abfrage der Grundeigentümer/-innen |
| | – | Bei Unklarheiten zu befestigten Wegen: Fragen Sie beim zuständigen Revierförster/bei der Revierförsterin nach. |
| | – | Handeln Sie proaktiv: Sollte ein Vorfall eintreten oder ein Schaden entstehen, ist es unerlässlich, die betroffenen Eigentümer/-innen umgehend zu kontaktieren und etwaige Schäden zu melden, um das Vertrauen und die Kooperation zu stärken. |
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Kontakte:
Wir schätzen Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
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Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch |
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