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Mitteilung
27. März 2024
 
 

Regierung legt das Budget 2024 der Gemeinde Ebikon mit einem Steuerfuss von 2,05 Einheiten fest

Die Gemeinde Ebikon hat dem Regierungsrat zum Budget 2024 einen Aufwandüberschuss von 2,5 Millionen Franken bei einem Steuerfuss von 2,1 Einheiten vorgeschlagen. Der Regierungsrat schätzt die Finanzperspektiven aufgrund aktueller Erkenntnisse leicht besser ein und hat darum den Steuerfuss auf 2,05 Einheiten festgesetzt. Dadurch erhöht sich der Aufwandüberschuss 2024 auf 3,6 Millionen Franken.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Ebikon haben am 3. März 2024 auch die zweite Budgetvorlage für das Jahr 2024 abgelehnt. Der Gemeinderat hat deshalb den Regierungsrat ersucht, das Budget 2024 mit einem Aufwandüberschuss von 2,5 Millionen Franken und Investitionsausgaben von 16,9 Millionen Franken bei einem Steuerfuss von 2,1 Einheiten festzusetzen.

Der Regierungsrat anerkennt die finanziellen Herausforderungen der Gemeinde Ebikon. Diese ergeben sich aus stagnierenden Steuererträgen bei steigender Einwohnerzahl und Ausgaben sowie einem hohen Investitionsbedarf. Diverse kantonale Kennzahlen sind ungenügend und würden sich mit einem Steuerfuss von 1,9 Einheiten weiter deutlich verschlechtern. Um das Eigenkapital der Gemeinde zu schützen und die Verschuldung zu begrenzen, erachtet der Regierungsrat eine Erhöhung des Steuerfusses ab dem Jahr 2024 als unerlässlich. Aufgrund aktueller Erkenntnisse wie z.B. Tendenzen zum Rechnungsabschluss 2023 und erwartete Erträge aus dem kantonalen Finanzausgleich dürfte sich die Finanzplanung der nächsten Jahre verbessern. Aus Sicht des Regierungsrates dürfen dadurch in den Jahren 2025-2027 ausgeglichene Rechnungen oder leichte Ertragsüberschüsse erwartet werden.

Luzerner Regierung empfiehlt Überprüfung der hohen Investitionen und Einführung einer Schuldenbreme
Der Regierungsrat erhöht den Steuerfuss der Gemeinde Ebikon deshalb für das Budget 2024 von 1,9 auf 2,05 Einheiten, was zu einem budgetierten Aufwandüberschuss 2024 von 3,6 Millionen Franken führt. Die Investitionsausgaben werden auf dem vorgeschlagenen Betrag von 16,9 Millionen Franken festgesetzt.

Der Regierungsrat erwartet vom Gemeinderat Ebikon, dass allfällige nachhaltige Verbesserungen aus dem Rechnungsabschluss 2023 und steigende Erträge aus dem kantonalen Finanzausgleich zur Verbesserung der Finanzperspektiven genutzt werden. Zudem sind die hohen geplanten Investitionen auf Realisierbarkeit und Tragbarkeit zu hinterfragen und die Einführung einer Schuldenbremse zu prüfen.
 
 
Regierungsrat Reto Wyss
Vorsteher des Finanzdepartements
(erreichbar Mittwoch, 27. März 2024 von 14.00 – 14.45 Uhr)
Koordination Interviewanfragen Sämi Deubelbeiss 041 228 77 56
 
 
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