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Mitteilung
22. März 2024
 
 

Breite Zustimmung zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes

Die Luzerner Regierung plant unter Einbezug des Verbands Luzerner Gemeinden eine Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes. Grund dafür ist primär der sprunghafte Anstieg von Steuererträgen bei juristischen Personen. Dieser würde die Solidarität zwischen den Gemeinden in den kommenden Jahren überstrapazieren. Am 21. März 2024 ist die Vernehmlassungsfrist zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes abgelaufen. Die Antworten aus der Vernehmlassung zeigen, dass der aktuelle Handlungsbedarf für die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes von einer grossen Mehrheit anerkannt wird.

Der innerkantonale Finanzausgleich dient dazu, die finanziell schwächeren Gemeinden zu unterstützen, damit alle Kommunen im Kanton für ihre Einwohnerinnen und Einwohner über ein ähnliches Leistungsangebot zu vertretbaren Steuern verfügen. Aufgrund des markanten Anstiegs von Steuererträgen in erster Linie bei den juristischen Personen, würde der Finanzausgleich in den nächsten Jahren die Solidarität unter den Gemeinden strapazieren und zu grossen Verwerfungen führen. In Bezug auf den innerkantonalen Finanzausgleich ergibt sich daraus dringenden Handlungsbedarf.

Kanton und Gemeinden haben in der Teilrevision zu den drei wesentlichen Herausforderungen Massnahmen erarbeitet und in einer gemeinsamen Vernehmlassungsbotschaft dargestellt. Es braucht Lösungen für die stark ansteigende Umverteilung im Ressourcenausgleich, für die Überdotierung im Lastenausgleich sowie die Vermischung von Ressourcen- und Lastenausgleich. Die Vernehmlassungsfrist lief am 21. März 2024 ab.

Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes findet breite Unterstützung
Der Kanton Luzern erhielt zahlreiche Antworten der 80 Luzerner Gemeinden, politischen Parteien sowie anderen Organisationen (Verband Luzerner Gemeinden VLG, Gewerkschaftsbund etc.). Eine grosse Mehrheit anerkennt den Handlungsbedarf und unterstützt die Idee der Revision des Finanzausgleiches. Das ausgearbeitete Modell wird im Grundsatz unterstützt. So auch das gemeinsam gewählte Vorgehen (zuerst Teilrevision, danach Totalrevision). In zwei Fragen zeigen sich sehr unterschiedliche Interessen in den Vernehmlassungsantworten. Dies ist erstens bei der Begrenzung des Wachstums beim Ressourcenausgleich der Fall, wo teilweise höhere oder tiefere Wachstumsbegrenzungen gefordert werden. Zweitens sind die Erwartungen bei der Ausstattung des Infrastrukturlastenausgleichs unterschiedlich. Bei den übrigen Fragestellungen kann eine deutliche Unterstützung des Vernehmlassungsvorschlags festgestellt werden.

Der Kanton Luzern wird die Antworten aus der Vernehmlassung nun gemeinsam mit den Gemeinden detailliert auswerten und in einem nächsten Schritt zusammen mit dem VLG eine austarierte Botschaft zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes erarbeiten. Diese wird dem Kantonsrat voraussichtlich im 2. Halbjahr 2024 unterbreitet.
 
 
Sämi Deubelbeiss
Leiter Kommunikation
Finanzdepartement des Kantons Luzern
Telefon 041 228 77 56
saemi.deubelbeiss@lu.ch
 
 
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