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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
11. Juli 2023
 
 

Stadt Sempach: Regierungsrat stimmt der Gesamtrevision der Ortsplanung zu

An der Gemeindeversammlung vom 5. April 2022 beschlossen die Stimmberechtigten der Stadt Sempach eine Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus dem Zonenplan und dem Bau- und Zonenreglement. Damit setzt die Stadt das totalrevidierte kantonale Planungs- und Baurecht um: Das betrifft unter anderem die Einführung der Überbauungsziffer sowie der Gesamthöhe und daraus abgeleitet eine neue Einteilung der Bauzonen. Die Gemeinde hat zudem eine Einzonung (Gebiet Wygart) und diverse Um- und Aufzonungen beschlossen. Gegen den Beschluss der Stimmberechtigten wurden drei Verwaltungsbeschwerden eingereicht, welche die Erschliessung eines privaten Grundstücks und die Reglementsbestimmungen zu den Mobilfunkantennenanlagen zum Gegenstand haben. Über diese Beschwerden wird in einem späteren Entscheid befunden, da für deren Behandlung noch weitere Abklärungen erforderlich sind, kein Zusammenhang mit der übrigen beschlossenen Gesamtrevision besteht und ihre Beurteilung somit gesondert erfolgen kann. Die vom Regierungsrat ausserhalb der Beschwerden – und der davon betroffenen Flächen bzw. Reglementsbestimmungen – zu beurteilenden Beschlüsse der Stimmberechtigen der Stadt Sempach sind, einschliesslich Festlegung der Gewässeräume, recht- und zweckmässig und wurden von ihm unverändert genehmigt.
 
 

Regierungsrat genehmigt die Gesamtrevision der Ortsplanung von Ermensee

An der Gemeindeversammlung vom 5. September 2022 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Ermensee eine Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus dem Zonenplan, dem Bau- und Zonenreglement und dem Teilzonenplan Gewässerraum. Mit der Gesamtrevision setzt die Gemeinde das neue kantonale Planungs- und Baurechts mit der Einführung der Überbauungsziffer (ÜZ) und der Gesamthöhe und damit zusammenhängend mit der neuen Einteilung der Bauzonen um. Im Weiteren hat die Gemeinde Ermensee als Rückzonungsgemeinde mit der Ortsplanungsrevision ihren Auftrag aus der kantonalen Rückzonungsstrategie erfüllt und die erforderlichen Rückzonungen, die ebenfalls unangefochten geblieben sind, vorgenommen. Teil der Revision schliesslich war zudem die Ausscheidung des Gewässerraums. Auch diese Festlegungen sind mit einer Ausnahme, über die der Regierungsrat in einem gesonderten Verfahren entscheiden wird, recht- und zweckmässig. Zudem hat die Gemeinde selbst die Festlegung des Gewässerraums am Aabach ausserhalb der Bauzone vom Gemeindeversammlungsbeschluss ausgenommen; die Gemeinde wird darüber ebenfalls in einem separaten, nachgelagerten Verfahren noch zu beschliessen haben. Abgesehen davon steht die Gesamtrevision der Gemeinde Ermensee im Einklang mit den übergeordneten Vorgaben, ist recht- und zweckmässig und kann ohne Änderungen genehmigt werden.
 
 
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