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Mitteilung
27. April 2023
 
 

Kanton Luzern engagiert sich für ein Ja zum Klimaschutzgesetz

Bereits im Rahmen des Pariser Abkommens hat sich die Schweiz zum Ziel, bis 2050 klimaneutral zu sein, bekannt. Als indirekter Gegenvorschlag zur «Gletscher-Initiative» wird im sogenannten Klimaschutzgesetz das Ziel «Netto null 2050» verankert. Gegen das Bundesgesetz hat die SVP erfolgreich das Referendum ergriffen, sodass die Stimmbevölkerung am 18. Juni 2023 über die Vorlage abstimmen wird. Die Bundesvorlage wirkt sich auf die Kantone aus und unterstützt die kantonale Klima- und Energiepolitik. Die Luzerner Regierung befürwortet deshalb die Vorlage. Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, wird sich im Auftrag der Regierung im Rahmen des kantonalen Pro-Komitees für das Klimaschutzgesetz engagieren.

Die Durchschnittstemperatur steigt, Starkniederschläge nehmen zu und die Sommer werden trockner: Die Folgen des Klimawandels sind auch im Kanton Luzern spürbar. Mit dem Planungsbericht Klima und Energie verfolgt der Kanton das Klimaschutzziel «Netto null bis 2050». Die Schweiz hat sich im Rahmen des Pariser Abkommens bereits international dazu bekannt und will nun den Weg zu «Netto null» gesetzlich festlegen. Das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit – kurz Klimaschutzgesetz (KIG) – ist der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)».

Bundesvorlage wirkt sich auf die Kantone aus
Das Klimaschutzgesetz legt für die Sektoren Verkehr, Gebäude und Industrie verbindliche Ziele und Zwischenziele fest und unterstützt so den Kanton Luzern bei der Umsetzung seiner Klima- und Energiestrategie. Die eidgenössische Vorlage wirkt sich auf die Kantone aus. Aus diesem Grund empfiehlt die Luzerner Regierung der Stimmbevölkerung das Klimaschutzgesetz zur Annahme. «Das Klimaschutzgesetz schafft in einem nächsten Schritt die richtigen Rahmenbedingungen, um unsere Klimaziele in Einklang mit den internationalen Zielen zu erreichen», stellt Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, klar. Er wird sich im Auftrag der Regierung in einem Pro-Komitee für die Annahme des Bundesgesetzes engagieren.

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer werden unterstützt
Mit dem Klimaschutzgesetz wird die erfolgreiche und für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer wichtige finanzielle Unterstützung beim Heizungsersatz ausgebaut. Dafür stellt der Bund, ergänzend zu den heute bestehenden kantonalen und kommunalen Förderprogrammen, für die kommenden zehn Jahren jährlich 200 Millionen Franken für den Heizungsersatz und für Energieeffizienzmassnahmen zu Verfügung. «Die Förderungen im Gebäudebereich sind wichtige Werkzeuge, damit wir auch im Hinblick auf die Versorgungssicherheit unsere Energieeffizienz weiter erhöhen», stellt Regierungsrat Fabian Peter fest. Gerade bei älteren Liegenschaften, welche noch häufig mit Öl- oder Gasheizungen betrieben werden, sinken dank einem Heizungsersatz in der Regel die Heizkosten, was für die Mieterschaft zu einer niedrigeren Nebenkostenrechnung führt.

Der Wirtschaftsstandort Schweiz wird gestärkt
Des Weiteren will der Bund mit dem neuen Gesetz innovative Technologien für den Klimaschutz fördern. Das heisst, Unternehmen, welche sich verpflichten, ihren Ausstoss von Treibhausgasen verbindlich zu reduzieren, werden über einen Zeitraum von sechs Jahren mit insgesamt 1,2 Milliarden Franken unterstützt. Mit dem Umsetzen von Klimaschutzzielen können die Unternehmen ihren Betriebserfolg begünstigen und so letztlich den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken.

Abhängigkeit von fossilen Brenn- und Treibstoffen aus dem Ausland wird reduziert
Die vergangenen Wintermonate und die drohende Energiemangellage haben die derzeitige Abhängigkeit der Schweiz von Brenn- und Treibstoffen aus dem Ausland gezeigt. «Eine unabhängige, stabile Energieversorgung ist daher sehr wichtig für unsere Versorgungssicherheit. Energie- und Klimapolitik ist ganz klar auch Sicherheitspolitik», erklärt Wirtschaftsdirektor Fabian Peter. Denn die starke Abhängigkeit der Schweiz vom Ausland – rund drei Viertel der Energie wird importiert – führt zu einem hohen Mittelabfluss (netto über 8 Milliarden Franken pro Jahr) und einer hohen Kostenunsicherheit. Durch die zunehmende Nutzung einheimischer erneuerbarer Energien wird die Abhängigkeit vom Ausland reduziert, die Wertschöpfung im Inhalt erhöht und damit der Schweizer und Luzerner Wirtschaftsstandort gestärkt. «Wir haben im Kanton Luzern insbesondere in der Nutzung von Sonnen- und Windenergie noch viel Potenzial. Damit sorgen wir aktiv dafür, dass die Mittel nicht ins Ausland fliessen, sondern bei uns zur regionalen Wertschöpfung beitragen», fasst Wirtschaftsdirektor Fabian Peter zusammen.

Bund und Kantone nehmen beim Klimaschutz eine Vorbildrolle ein. Mit dem Klimaschutzgesetz wird festgelegt, dass die Bundesverwaltung bis 2040 netto null Treibhausgasemissionen erreichen muss. Das gleiche Ziel soll auch für Kantonsverwaltungen gelten.

Befürworter und Referendum
Das Bundesgesetz wurde von National- und Ständerat angenommen. In der Debatte unterstrichen die Befürwortenden insbesondere den Aspekt der Versorgungssicherheit. Die Ablehnenden warnten indes vor einem stark steigenden Stromverbrauch aufgrund der Umrüstung von Heizungen und der steigenden Zahl von Elektroautos. Gegen die Vorlage hat die SVP das Referendum ergriffen, weshalb sie am 18. Juni 2023 vors Volk kommt. Bundesrat und Bundesparlament sprechen sich für ein Ja zum Klimaschutzgesetz aus. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) sowie die Konferenz der Kantonalen Energiedirektoren (EnDK) unterstützen das Klimaschutzgesetz ebenso.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität
Luzern steht für Nachhaltigkeit
 
 
Fabian Peter
Regierungsrat
Vorsteher Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Telefon 041 228 50 50
E-Mail medien.buwd@lu.ch
(erreichbar am Donnerstag, 27. April 2023, von 14.00 bis 15.00 Uhr)
 
 
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