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Mitteilung
28. August 2024
 
 

Aufgaben- und Finanzplan 2025–2028: Die finanzielle Situation kann erneut gestärkt werden

Der Luzerner Regierungsrat hat den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2025–2028 verabschiedet. In der Oktobersession 2024 wird der Kantonsrat über den AFP befinden. Der Kanton kann seine finanzielle Basis weiter stärken. Die im Voranschlag 2025 und den Planjahren 2026 bis 2028 erwarteten höheren Steuereinnahmen ermöglichen zusätzliche Investitionen, zwei Steuerfusssenkungen und einen gezielten Ausbau der Leistungen. Der Regierungsrat trägt dem Finanzhaushalt trotz der guten Ausgangslage weiterhin Sorge und wird die Einnahmen und Ausgaben auch künftig im Auge behalten.
Im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2025–2028 stehen drei Bereiche im Zentrum. Es sind dies eine deutliche Erhöhung der Investitionen, zwei Steuerfusssenkungen sowie einen gezielten Ausbau der Leistungen. Damit trägt der Regierungsrat den zentralen Forderungen aus dem Kantonsrat Rechnung.

Investitionen werden deutlich erhöht und die Steuern gesenkt
In den Bereichen Hochbau, Strassen und Gesundheit werden deutlich höhere Investitionen ermöglicht. Die Investitionsausgaben für die kantonalen Hochbauten werden in den AFP Jahren 2025–2028 gegenüber dem letzten AFP um insgesamt 100,2 Millionen Franken erhöht. Damit wird dem grossen Bedarf für die Erweiterung und Erneuerung der kantonalen Immobilien Rechnung getragen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass der Regierungsrat beim Strassenfonds eine Verschuldung von bis zu 40 Millionen Franken zulässt. So steht ebenfalls mehr Geld zur Verfügung und es können wichtige Projekte angegangen werden. Die Regierung wird sich im kommenden Jahr vertieft mit der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur auseinandersetzen. Im Gesundheitsbereich soll mit einer Aktienkapitalerhöhung um 23 Millionen Franken die Eigenkapitalbasis der Luzerner Psychiatrie gestärkt werden.

Der vorliegende AFP zeigt erneut wesentlich höhere Steuererträge als im Vorjahres-AFP, insbesondere bei den juristischen Personen. Diese Entwicklung bestätigt die Finanz- und Steuerstrategie des Kantons Luzern. Dem Regierungsrat ist es daher wichtig, der Bevölkerung und Wirtschaft langfristig etwas zurückzugeben. Dank der guten Entwicklung bei den Steuererträgen kann der Steuerfuss in den kommenden beiden Jahren in zwei Schritten gesenkt werden, von heute 1,60 auf 1,55 (2025) und dann auf 1,45 Einheiten (2026).

Leistungsausbau in den Bereichen Sicherheit, Bildung und Gesundheit
Im vorliegenden AFP 2025–2028 werden gegenüber dem letztjährigen AFP die Ausgaben erhöht, sprich die Leistungen ausgebaut. Mit dieser Priorisierung trägt der Regierungsrat einem Anliegen des Kantonsrates Rechnung: In der Hauptaufgabe H1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit sind unter anderem finanzielle Mittel für die Digitalisierung (Digitale Justiz 2028 und e-Voting) berücksichtigt. Bei der Luzerner Polizei und den Strafverfolgungsbehörden sollen zudem zusätzliche Stellen geschaffen werden können. In die Hauptaufgabe H2 Bildung fliessen im Voranschlag 2025 zusätzliche 40,5 Millionen Franken. Mit diesen Mitteln will der Regierungsrat unter anderem den Lehrerinnen- und Lehrerberuf attraktiver machen.

In der Hauptaufgabe H4 Gesundheit sind zusätzliche Mittel für die Umsetzung des Planungsberichtes Gesundheitsversorgung und für die Erhöhung der Abgeltung gemeinwirtschaftliche Leistungen beim LUKS Wolhusen eingestellt. Hauptziel des Planungsberichtes Gesundheitsversorgung ist es, eine patientenorientierte, sichere und qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung zu angemessenen Kosten anzubieten. In der Hauptaufgabe H5 Soziale Sicherheit sind im Jahr 2028 gegenüber dem Jahr 2027 deutlich mehr Mittel für die Prämienverbilligung zur Verfügung gestellt.

Deutlich mehr Einnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung
Insbesondere zusätzliche Einnahmen durch die OECD-Mindestbesteuerung ermöglichen es dem Kanton Luzern seine Investitionen und Ausgaben zu erhöhen. Ab dem Planjahr 2026 rechnet der Regierungsrat mit jährlich 400 Millionen Franken aus der OECD-Mindestbesteuerung. Gegenüber dem AFP 2024–2027 entspricht dies einer Zunahme von 360 Millionen Franken (2026) respektive 345 Millionen Franken (2027).

Von diesen zusätzlichen Einnahmen sollen 200 Millionen Franken pro Jahr für die Weiterentwicklung der Standortförderung (H8 Volkswirtschaft und Raumordnung) eingesetzt werden. Davon profitieren auch die Gemeinden, welche bei Aufgaben wie bei den Kindertagesstätten und der regionalen Kultur um über 20 Millionen Franken entlastet werden. Weiter erhalten die Luzerner Gemeinden 80 Millionen Franken aus den Einnahmen der OECD-Mindestbesteuerung. Der neu ab dem Jahr 2026 vorgesehene Betrag entspricht gegenüber der vom Kantonrat beschlossenen Steuergesetzrevision 2025 einer signifikanten Erhöhung des Gemeindeanteils im Umfang von 53,4 Millionen Franken. 120 Millionen Franken setzt der Regierungsrat zugunsten des allgemeinen Staatshaushaltes ein. Damit soll insbesondere die ab dem Jahr 2026 vorgesehene Steuerfusssenkung um 1/10 Einheit auf 1,45 Einheiten finanziert werden.

Dazu Regierungspräsident Reto Wyss: «Der Kanton Luzern steht auf finanziell gesunden Beinen. Unsere Steuerstrategie trägt Früchte». Die Mehrerträge von jährlich 400 Millionen Franken aus der OECD-Mindestbesteuerung geben zudem neue Perspektiven. «Trotzdem soll der Kanton Luzern auch in den kommenden Jahren mit Bedacht mit seinen finanziellen Mitteln umgehen», so Finanzdirektor Reto Wyss. In der Oktobersession 2024 wird der Kantonsrat über den AFP befinden.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Nachhaltigkeit.

Anhang
Video AFP 2025-2028
 
 
Sämi Deubelbeiss
Leiter Kommunikation
Finanzdepartement des Kantons Luzern
Telefon 041 228 77 56
saemi.deubelbeiss@lu.ch
 
 
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