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Mitteilung
2. Mai 2022
 
 

Stärkere Finanzkraft, grössere Unabhängigkeit: Erstmals profitiert der Kanton Luzern unmittelbar von Unternehmenssteuern

Das Ressourcenpotential des Kantons Luzern konnte im interkantonalen Vergleich überdurchschnittlich gesteigert werden. Folglich hat sich der Bezug aus dem Nationalen Finanzausgleich (NFA) für den Kanton Luzern zwischen 2011 und 2021 mehr als halbiert. Erstmals steht der Kanton Luzern an der Schwelle zu positiven Margen bei Unternehmensgewinnen. Im Hinblick auf das Finanzleitbild 2022, welches die finanzpolitischen Handlungsmaximen für die kommenden Jahre definiert, ist die Entwicklung des NFA ein wichtiges Element.

Der Kanton hat die Wende geschafft: Das dazugewonnene Steueraufkommen durch den Zuzug neuer Unternehmen ist erstmals höher, als die rückläufigen Gelder aus dem Nationalen Finanzausgleich (NFA). In diesem Fall spricht man auch von positiven Margen. Ein fiktives Beispiel: Zieht ein Unternehmen neu in den Kanton Luzern und zahlt 100 Franken an Gewinnsteuer, so war die Reduktion der Ausgleichszahlung durch den NFA bislang höher als 100 Franken (negative Marge). Mit dem nun erlangten Ressourcenindex werden die Mehreinnahmen der Steuern grösser sein als die Reduktion aus dem NFA (positive Marge).

Der Rückgang der Ausgleichszahlungen aus dem NFA sind für den Kanton Luzern ein positives Zeichen: In den vergangenen Jahren konnte der Kanton Luzern im Vergleich zu den anderen Kantonen eine überdurchschnittliche Ressourcenentwicklung vorweisen. Dies geht aus einer Studie hervor, die Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger vom Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern, kurz IWP, im Auftrag des Luzerner Finanzdepartements erstellt hat. Die Analyse wurde im Hinblick auf das Finanzleitbild 2022 des Kantons Luzern erarbeitet, welches die finanzpolitischen Handlungsmaximen für die nächsten Jahre definiert. Das Finanzleitbild 2022 wird am 13. Mai 2022 der Öffentlichkeit präsentiert.

Ressourcenentwicklung dürfte weiterhin steigen
Professor Dr. Christoph A. Schaltegger kommt in seiner Studie zum Schluss, dass sich in den vergangenen Jahren die Situation für den Kanton Luzern merklich verbessert hat. Dafür verantwortlich sind hauptsächlich die erhöhte Finanzkraft Luzerns und die Reformen des Finanzausgleichs.

Gemäss Studie dürfte die Ressourcenentwicklung weiterhin überdurchschnittlich steigen und folglich die NFA-Zahlungen in den Folgejahren weiter sinken. Während der Kanton 2011 noch 360 Millionen Franken aus dem NFA erhalten hat, waren es 2021 noch 135 Millionen. Der Verfasser der Studie weist aber auch darauf hin, dass die Zukunft bezüglich NFA mit Unsicherheiten behaftet ist. So sind etwa die konkreten Folgen aus der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) noch unbekannt. Ebenso ist offen, welcher Einfluss die Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung auf den Nationalen Finanzausgleich haben wird.

Finanzdirektor Reto Wyss fasst die Ergebnisse aus der Studie wie folgt zusammen: «Der Kanton Luzern hat aus eigner Kraft finanzielle Unabhängigkeit erlangt und seine Finanzkraft massgeblich gestärkt. Das bestätigt, dass unsere Finanz- und Steuerpolitik aufgeht.» Die Prognosen für die kommenden Jahre seien zwar erst Schätzungen, doch die Entwicklung zeige in die richtige Richtung, sagt Reto Wyss. «Wir streben einen Ressourcenindex von gegen 100 an und ich bin überzeugt, dass uns das gelingen kann.» Aktuell befindet sich der Ressourcenindex bei 91,3 Punkten (Rang 13 im interkantonalen Vergleich).
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Luzern steht für Nachhaltigkeit
    Anhang
    Studie Bedeutung des Nationalen Finanzausgleichs für das Finanzleitbild des Kantons Luzern
    Erklärvideo Nationaler Finanzausgleich und Finanzleitbild
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    Yasmin Kunz
    Leiterin Kommunikation
    Finanzdepartement
    Telefon 041 228 55 39
    E-Mail yasmin.kunz@lu.ch

    Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger
    Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP)
    Telefon 041 515 05 01
    (erreichbar am Montag, 2. Mai 2022 von 14.00 bis 16.30 Uhr)
     
     
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