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Mitteilung
9. November 2021
 
 
Covid-19: Anmeldung zur Booster-Impfung für Personen ab 65 Jahren möglich
Personen ab 65 Jahren, die bereits vollständig geimpft oder genesen sind und deren letzte Impfung oder Genesung mindestens sechs Monate zurückliegt, können sich ab morgen 14 Uhr für einen Booster-Impftermin ab dem 15. November 2021 anmelden. Die Anmeldungen für diese Auffrischungsimpfungen in den Impfzentren Luzern, Willisau und Hochdorf sind online und telefonisch möglich.

Die Anmeldung für die Booster-Impfungen in den kantonalen Impfzentren ist ab morgen Mittwoch um 14 Uhr über den Link https://covid19.impf-check.ch/ möglich. Empfohlen wird die Auffrischungsimpfung für Personen ab 65 Jahren, wenn die letzte Impfung mehr als sechs Monate her ist und sie bereits vollständig geimpft oder genesen sind.
Personen ohne Internetanschluss oder ohne Smartphone können sich bei der kantonalen Impfhotline 041 228 45 45 melden (Mo bis Fr, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr).

Hohe Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen
Aufgrund der erwarteten hohen Nachfrage sind die Booster-Impfungen in den kantonalen Impfzentren Luzern, Willisau und Hochdorf nur auf telefonische Anmeldung oder über eine Online-Anmeldung möglich.

Im Impfschiff, im Impftruck, an den dezentralen Impfstandorten und im LUKS Luzern werden die Booster-Impfungen ab dem 15. November 2021 auch ohne Termin angeboten. Mit langen Wartezeiten ist zu rechnen. Vereinzelt bieten auch Hausarztpraxen und Apotheken die Booster-Impfung an.

Personen, die sich ab morgen Nachmittag anmelden und einen Termin für eine Booster-Impfung erhalten, müssen zur Impfung ihr Impfzertifikat mitbringen. Es dient als amtlicher Nachweis, dass die letzte Impfung länger als sechs Monate her ist und welcher Impfstoff verwendet wurde. Personen ohne Zertifikat müssen zurückgewiesen werden. Zudem ist ein amtlicher Ausweis mitzubringen und, falls vorhanden, die Krankenkassenkarte.

Besonders gefährdete Personen unter 65 Jahren: Booster-Impfung nur im Einzelfall
Jüngere Personen können sich nur im Einzelfall nach Absprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt zur Booster-Impfung anmelden. Dies jedoch nur unter der Bedingung, dass sie an einer chronischen Erkrankung mit höchstem Risiko gemäss den Vorgaben des BAG (PDF zum Download) leiden.
Trat eine bestätige Infektion mit dem Coronavirus nach Abschluss der Grundimmunisierung bei den oben genannten Personengruppen auf, so ist eine Auffrischungsimpfung sechs Monate nach dieser Infektion empfohlen. Liegen zwischen der Grundimmunisierung und dieser Infektion mehr als 6 Monate, zählt diese Infektion als Booster und eine Auffrischungsimpfung ist vorerst nicht empfohlen.

Booster-Impfung für Personen ab 65 Jahren im LUKS
In Absprache mit dem Kanton Luzern bietet das LUKS am Standort Luzern seit dem 4. November 2021 und in Sursee und Wolhusen seit dieser Woche Booster-Impfungen für Personen ab 65 Jahren und besonders gefährdete Personen an. Die Anmeldung erfolgt via Patientenportal MeinLUKS.

Eine Booster-Impfung ist während der nationalen Impfwoche, die noch bis 14. November 2021 dauert, an allen Standorten des LUKS auch als Walk-In (ohne Voranmeldung) möglich. Es muss aber mit Wartezeiten gerechnet werden. Eine Anmeldung für eine Impfung (inkl. Booster) wird daher dringend empfohlen. Während der Impfwoche ist das Impfzentrum am LUKS-Standort Luzern von Montag bis Samstag jeweils von 10 bis 20 Uhr, sowie am Sonntag von 14 bis 20 Uhr geöffnet. In Sursee und Wolhusen sind die Impfzentren des LUKS bis Sonntag zwischen 14 und 20 Uhr geöffnet. Danach gelten die üblichen Öffnungszeiten gemäss der Webseite des LUKS.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität
Luzern steht für Innovation
Luzern steht für Zusammenhalt
 
 
Dr. Stephan Luterbacher, Kantonsapotheker
Tel. 041 228 67 31
Erreichbar am 9. November 2021 zwischen 17.30 und 18 Uhr
 
 
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