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Medienmitteilung der Luzerner Polizei
Luzern, 9. Januar 2023
 
 

Ruhezeiten nicht eingehalten – Chauffeure mussten Zwangsstopp einlegen

Neuenkirch – Autobahn A2

Am Freitagnachmittag kontrollierte eine Patrouille der Luzerner Polizei ein Sattelmotorfahrzeug. Dabei wurde festgestellt, dass die Doppelbesatzung während acht Tagen unterwegs war, ohne die Wochenruhezeit eingehalten zu haben. Die beiden Chauffeure mussten eine Bussendeposition von mehreren tausend Franken hinterlegen.

Am Freitag, 6. Januar 2023, 13:15 Uhr zog eine Patrouille der Luzerner Polizei ein in Portugal immatrikuliertes Sattelmotorfahrzeug zur Kontrolle. Dieses war auf der Autobahn A2 in Neuenkirch in Richtung Süden unterwegs. Bei der Überprüfung der Daten der Arbeits- und Ruhezeiten wurden teilweise massive Übertretungen festgestellt. So konnten die beiden Chauffeure für den Kontrolltag am Freitag eine Ruhezeit von 3 Stunden und 50 Minuten ausweisen (vorgeschrieben wären neun Stunden Ruhezeit pro Tag). Weiter waren die beiden Männer während acht Tagen unterwegs, ohne die vorgeschriebene Wochenruhezeit einzuhalten. Sie hätten nach sechs Einsatztagen eine zusammenhängende Wochenruhezeit von mindestens 24 Stunden einhalten müssen.

Die beiden Männer aus Portugal (47- und 56-jährig) mussten einen Zwangsstopp von 24 Stunden einlegen. Zudem verfügte die Staatsanwaltschaft eine Bussendeposition von mehreren tausend Franken.

Sie werden entsprechend an die zuständige Staatsanwaltschaft verzeigt.
 
 
LUZERNER POLIZEI
Urs Wigger
Mediensprecher / Stv Chef Kommunikation
Kasimir-Pfyffer-Strasse 26
6002 Luzern
Tel + 41 41 248 80 11
info.polizei@lu.ch
 
 
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