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lawa – Newsletter Landwirtschaft
Februar 2023

Sehr geehrte Damen und Herren
Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 
Betriebsdatenerhebung 2023
Das Onlineportal Agate ist bis am 28. Februar 2023 für die Betriebsdatenerhebung geöffnet. Falls Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an den Landwirtschaftsbeauftragten Ihrer Gemeinde, an die Fachpersonen der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) oder an die zuständigen Personen des BBZN Hohenrain und Schüpfheim. Unser April-Newsletter enthält Informationen, wie betriebliche Veränderungen, die bis am 1. Mai stattfinden, noch gemeldet werden können.
 Kontaktpersonen der DS lawa sind direkt in "Agate" hinterlegt
 Stefan Emmenegger, BBZN Schüpfheim, stefan.emmenegger2@edulu.ch, 041 485 88 25
 Astrid Murer, BBZN Hohenrain, astrid.murer@edulu.ch, 041 228 30 83
 
 
Infoveranstaltung zur Betriebsdatenerhebung 2023
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) bietet zwei Online-Veranstaltungen an, bei welchen an einem Beispielbetrieb die Datenerhebung vorgeführt wird. Neben spezifischen Erfassungen im Zusammenhang mit den neuen Programmen, wird auch aufgezeigt, wie jährlich zu erfassende Daten einfach eingetragen werden können.
Bei Interesse reservieren Sie sich eines der folgenden Daten und treten mit dem Zoom-Link der Veranstaltung bei:

Termine
Die Infoveranstaltungen finden online statt:

Dienstag, 7. Februar 2023 13:00 bis 15:00 Uhr
Zoom-Link: https://us06web.zoom.us/j/87360133985

Mittwoch, 8. Februar 2023 10:00 bis 12:00 Uhr
Zoom-Link: https://us06web.zoom.us/j/86301049712
 
 
An- und Abmeldung Direktzahlungsarten
Falls festgestellt wird, dass nach der Programmanmeldung im Herbst 2022 eine Massnahme zu den Direktzahlungsarten oder zu den Produktionssystembeiträgen nicht angemeldet wurde oder eine bereits angemeldete Massnahme wieder abgemeldet werden soll, besteht nun die Möglichkeit, dies während der Betriebsdatenerfassung bis am 28. Februar 2023 auf www.agate.ch/Kant. Datenerhebung LU zu korrigieren.
 
 
Deklaration Schweine
Schweine im Stall
Bei der Betriebsdatenerhebung 2023 ist der durchschnittliche Tierbestand 2022 zu deklarieren. Für Mastschweine ist folgendes Formular zu verwenden, wenn 2022 grössere Leerzeiten entstanden sind: Formular Berechnung des Durchschnittsbestands Mastschweine

Änderung bei der Deklaration der Zuchtschweine: Ein geschlossener Betrieb erfasst neu 2.7 Ferkelplätze pro Zuchtsau. Bei arbeitsteiliger Ferkelproduktion (AFP) ist neu mit 11.8 Ferkelplätzen pro Zuchtsauplatz zu rechnen. Weitere Informationen finden sie hier:
Merkblatt Deklaration des durchschnittlichen Tierbestandes
 
 
RAUS im Winter (Tierwohlbeiträge)
Kühe im Winter draussen
Auch im Winter gilt für die Tiere: RAUS an die frische Luft! Das RAUS-Programm im Winter dauert vom 1. November bis zum 30. April und besagt, dass den Tieren an mindestens 13 Tagen pro Monat Auslauf zu gewähren ist. Wenn Sie das Tierwohlprogramm Weidebeitrag angemeldet haben, ist den Tieren an mindestens 22 Tagen pro Monat Auslauf zu gewähren.
 
 
Meldung Betriebsaufgabe
Baum auf einer Anhöhe
Die Betriebsaufgabe (>0.2 SAK) ist der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) mit dem Formular «Meldung Betriebsaufgabe» mitzuteilen. Es gelten die auf dem Formular erwähnten Hinweise. Betriebe, die nach einer Betriebsaufgabe noch kleinere Flächen und/oder Tiere halten, werden nicht aufgelöst, sondern als Hobbybetrieb/Nichtkommerzielle Tierhaltung weiter registriert bleiben. Diese Betriebe müssen eine vereinfachte Datenerhebung durchführen.
 
 
Meldung Aufgabe der Hobbytierhaltung
Hühner in einem Privatgarten
Die Aufgabe von Klein- und Hobbytierhaltungen (Nichtkommerzielle Tierhaltungen) können einfach und schnell mit dem Formular «Beendigung Hobbytierhaltung» mitgeteilt werden.
 
 
Vogelgrippe bei Wildvogel im Kanton Luzern bestätigt
Möwe
Bei einer Mittelmeermöwe, die in Sursee gefunden wurde, musste im Verlauf von Untersuchungen das Vogelgrippe-Virus H5N1 positiv nachgewiesen werden. Da es sich um einen Wildvogelfund handelt und keine Nutzgeflügelhaltungen betroffen sind, ändert sich an den geltenden Massnahmen nichts. Es zeigt jedoch, dass das Virus auch im Kanton Luzern zirkuliert und die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verhängten Massnahmen weiterhin zu befolgen sind. Die dem Veterinärdienst bekannten Geflügelhaltungen in der Umgebung des Fundortes wurden direkt informiert.

Vorbeugende Massnahmen gegen Vogelgrippe verlängert
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verlängert die schweizweiten Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe mindestens bis am 15. März 2023. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.
 
 
Die nächsten Termine
Betriebsdatenerhebung/Gesuch DZ/Programmanmeldung
1. - 28. Februar 2023

Neuanmeldung Beurteilung BFF-Objekte Q II
1. - 28. Februar 2023

Meldungen Hauptkulturen
1. Februar - 1. Mai 2023

Meldungen Silo-/Körnermais
1. Februar - 15. September 2023
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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