Zur Webansicht
 
 
Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
3. Mai 2023
 
 

Gesamterneuerungswahlen verliefen korrekt und geordnet

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Genehmigung der Neuwahlen des Kantonsrates und des Regierungsrates (erster Wahlgang) für die Amtsdauer 2023–2027. Der Regierungsrat stellt fest, dass die Neuwahlen des Kantonsrates und der erste Wahlgang der Neuwahl des Regierungsrates korrekt und geordnet verlaufen sind. Die Stimmbeteiligung ist leicht rückläufig und lag bei 40,3 % (2019: 41,5 %). Mit 50,9 % war sie im Wahlkreis Entlebuch am höchsten, im Wahlkreis Luzern-Land mit 37,1 % am tiefsten. Am Wahlsonntag haben 55’929 Personen die kantonale Wahl-Webseite besucht, dies entspricht gegenüber 2019 einer Zunahme um 15 Prozent. Weil im ersten Wahlgang der Regierungsratswahlen vom 2. April 2023 nur drei Kandidierende das absolute Mehr erreicht haben und anschliessend keine stille Nachwahl zustande kam, wird am 14. Mai 2023 ein zweiter Wahlgang nötig.
 
 

Regierungsrat befürwortet die vom Bund vorgeschlagene Stärkung des Zivilschutzes

Der Kanton Luzern begrüsst es, dass Zivildienstleistenden verstärkt in den Zivilschutz einbezogen werden. Dies ist eine wichtige Massnahme, um die aktuell deutlich zu tiefen Rekrutierungszahlen im Zivilschutz auszugleichen. Der Zivilschutz ist wichtig, wenn es darum geht, Notlagen zu bekämpfen. Dies zeigte sich jüngst bei der Corona-Pandemie und der Flüchtlingskrise aufgrund des Krieges in der Ukraine. Der Kanton Luzern legt aber Wert darauf, dass der administrative Aufwand bei der Einteilung von Zivildienstleistenden in den Zivilschutz möglichst tief gehalten wird. Weiter ist der Kanton Luzern einverstanden damit, die Aufgaben des Bundes für den Betrieb und den Unterhalt der Sirenen zur Alarmierung der Bevölkerung zu übernehmen. Er will dafür aber kostendeckend entschädigt werden.
 
 
Staatskanzlei Luzern
Kommunikation
Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern
Telefon 041 228 60 00
E-Mail information@lu.ch
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden