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Deutlich höhere Kosten für Fernmeldeüberwachung: Regierungsrat lehnt Vorlage ab
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Der Bund hat am 22. Februar 2023 die Vernehmlassung zur Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FV-ÜPF) eröffnet. Die Vorlage sieht die Einführung einer pauschalen Kostenbeteiligung der Kantone vor. Damit soll das heutige Finanzierungs- und Rechnungsstellungssystem vereinfacht werden. Gleichzeitig soll der Kostendeckungsgrad beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) angehoben werden. Der Kanton Luzern begrüsst zwar die Einführung von Jahrespauschalen, da diese zur Entkoppelung der einzelnen Überwachungsmassnahmen von den entsprechenden Kosten im Einzelfall führen. Die vorgeschlagene Kostenteilung zwischen Bund (25%) und Kantonen (75%) und die weiteren Grundlagen der Gebührenberechnung, die zu einer deutlichen Kostenerhöhung von Kommunikationsüberwachungsmassnahmen für die Kantone führen, lehnt er hingegen ab. Es sei eine Gebührenordnung auszuarbeiten, welche die Kosten der Kantone auf dem aktuellen Niveau halte. Aus diesen Gründen lehnt die Luzerner Regierung die Vorlage in der vorliegenden Form ab.
Anhang Stellungnahme
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Integration von vorläufig aufgenommenen Personen fördern
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Der Kanton Luzern stimmt den Änderungen der Ausführungsverordnungen zum Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) zu. Mit den Änderungen soll die Integration von vorläufig aufgenommenen Personen in den Arbeitsmarkt gefördert werden. Der Kantonswechsel wird erleichtert und die Bewilligungspflicht für eine selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit aufgehoben.
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