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lawa – Newsletter Landwirtschaft
März 2023

Sehr geehrte Damen und Herren
Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 
Betriebsspiegel 2022
Der Betriebsspiegel 2022 ist ein Zusammenzug von Daten, die für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) relevant sind. Er kann als Hilfsdokument für die Berechnung der Nährstoffbilanz dienen. Der Betriebsspiegel 2022 ist auf agate.ch unter Kant.DatenerhebungLU Dokumente aufgeschaltet. Keinen Betriebsspiegel erhalten Betriebe mit einem Bewirtschafterwechsel oder einer Änderung bei der Betriebsform.
 
 
Futterbaugutachten
Für die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) ist die Nährstoffbilanz nach der Methode «Suisse-Bilanz» zu berechnen. Betreffend Ertragsschätzung gibt das Dokument «Anforderungen an die Nährstoffbilanz/Futterbilanz laufendes Jahr» vor, welche maximalen Erträge bei intensiver Nutzung in der Regel bei einer Überprüfung der Nährstoffbilanz akzeptiert werden. Betriebe, welche Erträge über der Limite in der Nährstoffbilanz geltend machen wollen, können dies mittels eines Futterbaugutachtens dokumentieren. Das Gesuch muss bis spätestens am 1. Mai des laufenden Jahres eingereicht werden. Weitere Informationen zum Gesuch entnehmen Sie untenstehendem Link.
 
 
Bienenverluste beim Mähen
Beim ersten Schnitt des Jahres stehen die Wiesen oft in voller Blüte. Auf den Blüten tummeln sich tagsüber eine Vielzahl von Bienen und anderen Insekten. Wird zu diesem Zeitpunkt gemäht, überleben das bis zu 60 Prozent der Insekten nicht. So können Sie die Verluste reduzieren:
 Wiese mit Löwenzahn erst mähen, wenn dieser verblüht ist (ist in den meisten Fällen auch futterbaulich gesehen sinnvoll).
 Früh morgens oder am Abend mähen, wenn die Bienen nicht mehr fliegen.
 Extensive Blumenwiesen oder Weisskleewiesen nicht mit Mähaufbereiter mähen.
 
 
Neues Merkblatt 3.5 Prozent Acker BFF ab 2024
Betriebe, die mehr als 3 ha offene Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone nutzen und den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erbringen, müssen ab 2024 neu mindestens 3.5 Prozent ihrer Ackerfläche als Biodiversitätsförderflächen bewirtschaften. Das neue Merkblatt zeigt auf, wie die Umsetzung konkret erfolgt.
 
 
Unkrautbehandlung mittels Fotodetektion
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Informationsnotiz betreffend Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit der sogenannten «detektionsbasierten Applikation» aktualisiert. Diese Techniken erkennen mit digitaler Bilderkennung Unkräuter und machen eine gezielte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln möglich.
 
 
Sonderbewilligungen im ÖLN
Sonderbewilligungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit Einschränkungen auf einen Betrieb mit ökologischem Leistungsnachweis (ÖLN) können über die entsprechenden Formulare beantragt werden. Die Formulare und weitere Details finden Sie auf der Homepage des BBZN.
Kostenanpassung: Sonderbewilligungen im Ackerbau, Obst- und Beerenbau, Gemüsebau sowie Rebbau sind neu kostenlos. Sonderbewilligungen im Futterbau sind weiterhin kostenpflichtig.

Bereits erteilte Sonderbewilligungen für die Bekämpfung des Rapsstängelrüsslers werden nicht in Rechnung gestellt.
 
 
Ergebnisse der Umfrage zu Pflanzenschutzinfrastruktur und Handhabung
Vielen Dank für das Ausfüllen der Umfrage im Dezember 2022. Die 217 Rückmeldungen helfen, wichtige Schlüsse zur Infrastruktur und Handhabung im Kontext des Pflanzenschutzes zu ziehen. Die Umfrage zeigt beispielsweise, dass von den Spritzgeräten von über 400 Litern bereits 95 Prozent eine automatische Innenreinigung besitzen, dass die Mehrheit der Betriebe einen eigenen Befüll- und Waschplatz haben und dass die persönliche Schutzausrüstung von grosser Bedeutung ist, deren Einsatz aber noch verbessert werden kann.
 
 
Massnahmen gegen Vogelgrippe erneut verlängert
Möwe
Die Vogelgrippe tritt in der Schweiz und in fast ganz Europa vermehrt auf. Deshalb verlängert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Absprache mit den Kantonen die Massnahmen aufgrund der Vogelgrippe bis mindestens am 30. April 2023.
Das heisst: Hausgeflügel muss im Stall bleiben oder darf nur in einen vor Wildvögeln geschützten Auslauf.
Beiträge für «BTS» und «RAUS» werden weiterhin ausbezahlt.
 
 
lawa-Bericht 2022
Im lawa-Bericht 2022 finden Sie über alle Themen der Dienststelle Landwisrtschaft und Wald (lawa) hinweg die wichtigsten Projekte und Aufgaben, die im Jahr 2022 ausgeführt werden konnten. Darunter sind beispielsweise die Informationsveranstaltung betreffend Programmänderungen in der Landwirtschaft, die Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers in Zell, die Fachplanung Ökologische Infrastruktur mit der Pontenzialplanung oder die Teilrevision des Waldentwicklungsplanes zu erwähnen.
 
 
Die nächsten Termine
Nacherhebung April
14. April - 1. Mai 2023

Meldungen Hauptkulturen
1. Februar - 1. Mai 2023

Meldungen Silo-/Körnermais
1. Februar - 15. September 2023

Meldung schonende Bodenbearbeitung
1. Februar - 15. September 2023
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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