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Newsletter Steuern Luzern
2 / 2023 Steuer+Praxis
11.01.2023
 
 

Rückerstattung der Verrechnungssteuer ab 2023

Die Regelungen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer werden angepasst. Neu werden im Kanton Luzern die Verrechnungssteuergutschriften periodengerecht verbucht. Daher erfolgen die Gutschriften im Fälligkeitsjahr und sind damit für die Steuerkundinnen und -kunden verständlicher und besser nachvollziehbar.
 
 
Dienststelle Steuern
Buobenmatt 1
Postfach 3464
6002 Luzern
Telefon 041 228 56 56
E-Mail steuern@lu.ch
 
 
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