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Kurzmitteilungen
5. Mai 2023
 
 

Über 200 Geodatenprodukte des Kantons Luzern auf opendata.swiss verfügbar

Über 200 kantonale Geodatenprodukte sind ab sofort über opendata.swiss, dem Portal für Open Government Data der Schweizer Behörden, verfügbar. Geodaten aus den Bereichen Raumplanung, naturbedingten Risiken, Klima und Energie, Verkehr und aus vielen weiteren Kategorien stehen der Privatwirtschaft, der Wissenschaft sowie der Bevölkerung nach dem Prinzip des Open Government Data (OGD) zur Verfügung. Dies bedeutet: Sie sind frei verfügbar und können kostenfrei, ohne Registrierung und ohne Nutzungseinschränkungen von allen genutzt werden. Aktuelle und genaue Daten schaffen für Wirtschaft und Gesellschaft einen grossen Mehrwert in verschiedensten Anwendungen. Zu den angebotenen Produkten gehören auch Grundlagedaten wie Luftbilder, Geländemodelle und Kartenwerke, zum Beispiel der Übersichtsplan.

Anhang
Schweizer Portal für OGD-Daten: https://opendata.swiss
Geoportal Kanton Luzern: https://geoportal.lu.ch
 
 

Verordnungsänderung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden

Der Luzerner Regierungsrat hat die Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden angepasst. Die Verordnungsveränderung wurde von Armin Hartmann mittels Postulat (P761) angestossen. Er hat die Regierung beauftragt, den Gemeinden eine freiwillige vorzeitige Überführung der Aufwertungsreserven in das Eigenkapital zu ermöglichen. Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2019 (mit der Einführung des Harmonisierten Rechnungsmodells 2) wird den Gemeinden die Möglichkeit gewährt, Aufwertungsreserven im Eigenkapital über eine Zeitdauer von mehreren Jahren aufzulösen.

Nun zeigt sich, dass die von den Gemeinden befürchteten negativen Auswirkungen auf deren Erfolgsrechnung wegen der höheren Abschreibungen grösstenteils ausgeblieben sind. Der Regierungsrat hat die mit dem oben erwähnten Postulat verlangte Anpassung der Verordnung genutzt, zwei weitere technische Änderungen vorzunehmen (zur Bestimmung der Ausgabenhöhe und zur Verbuchung des Quellensteuerertrags).

Die von der Regierung beschlossenen Änderungen treten per 1. Juni 2023 in Kraft. Die Luzerner Gemeinden wurden über die Verordnungsänderung zum Gesetz über den Finanzhaushalt schriftlich informiert.
 
 
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