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Medienmitteilung
5. Januar 2022
 
 
Nebikon: Gehölzpflege zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes
Entlang der Luthern in der Gemeinde Nebikon werden im Gebiet Wydenmatt ab Montag, 10. Januar während rund einer Woche Gehölzpflegearbeiten ausgeführt. Diese sind notwendig, um den Hochwasserschutz zu gewährleisten. Zudem wird der Uferbewuchs ökologisch aufgewertet.

Die Luthern entwässert ein über hundert Quadratkilometer grosses Einzugsgebiet und muss vor allem bei Hochwasser in der Gemeinde Nebikon grosse Wassermengen aufnehmen können. Um diese wichtige Aufgabe erfüllen zu können, ist ein guter Allgemeinzustand des Gerinnes zentral. Nach Schneedruckschäden Anfang 2021 und den Hochwasserereignissen im Sommer 2021 ist nun ein Pflegeeingriff nötig. Der jetztige Zeitpunkt ist optimal für einen schonenden Eingriff, da die Vogelbrutzeit und die damit verbundene Schonzeit vorbei ist und die Vegetation zudem ruht.

Ökologische Aufwertung
In erster Linie orientieren sich die Massnahmen am Hochwasserschutz. Mit der Umsetzung der Pflegemassnahmen werden aber auch ökologische Aspekte einbezogen und umgesetzt. Beispielsweise werden zur Strukturförderung Kopfweiden hergerichtet sowie sandortgerechte und wertvolle Baum- und Straucharten gefördert.

Grundsätzlich sind Weiden standortsgerechte am Gewässer wachsende Gewächse und schützen die Uferböschung vor Erosionsschäden. Zudem leisten sie einen ökologisch wichtigen Beitrag. Einige Weiden sind jedoch Anfang und Mitte Jahr witterungsbedingt in Mittleidenschaft gezogen worden. Mit der Pflege wird nun automatisch auch der Weidenanteil etwas gesenkt.

Einschränkungen und Lärmemissionen
Die bestehenden Quartierstrassen im Gebiet Wydenmatt liegen grundsätzlich ausserhalb des Aktionsradius. Dennoch kann es kurzzeitig zu Behinderungen kommen. Die Zufahrten sind jederzeit gewährleistet, betroffene Anwohnerinnen und Anwohner werden frühzeitig informiert. Bei der Umsetzung der Arbeiten können temporäre Lärmemissionen verursacht werden.

Problematische Garten- und Schnittgutabfälle
An der Uferböschung finden sich oft Grüngutdeponien von benachbarten Gärten, so auch an der Luthern. Solche Deponien stellen für die Ufervegetation ein Problem dar, denn so werden Neophyten und Pflanzenkrankheiten aus dem Garten verschleppt. Zudem wird durch den verkahlenden Untergrund die Uferböschung destabilisiert.
Das Ablagern an der Uferböschung stellt eine Gesetzeswidrigkeit dar, die vom Gesetzgeber mit einer Geldstrafe von bis zu mehreren tausend Franken sanktioniert wird. Das Grüngut gilt es ordentlich zu entsorgen.
Was gilt es sonst noch zu beachten, wenn man an einem Gewässer wohnt? Antworten auf diese Fragen können dem Merkblatt "Leben an und mit einem Fliessgewässer im Siedlungsraum" entnommen werden.

 
 
Verkehr und Infrastruktur (vif)
Patrick Schibli
Projektleiter
Telefon 041 318 11 52
E-Mail
 
 
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