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lawa – Newsletter Landwirtschaft
August 2022

Sehr geehrte Damen und Herren
Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 
Anmeldung Beitragsprogramme 2023
Die Anmeldung für die Beitragsprogramme 2023 für Ganzjahresbetriebe erfolgt zwischen dem 9. und 31. August 2022 in agate.ch. Bei den Programmen die weiterhin bestehen, wurde die Vorjahresanmeldung übernommen. Dies gilt ebenfalls für «RAUS beim Rindvieh». Bei Betrieben, welche letztes Jahr mindestens bei einer Kultur Extenso angemeldet oder am Programm «Reduktion Pflanzenschutzmittel (Herbizidverzicht)» teilgenommen haben, wurde die Grundanmeldung ebenfalls übernommen. Die Kulturen müssen neu erst bei der Datenerhebung im Februar 2023 festgelegt werden.

Aufgrund diverser Neuerungen empfehlen wir Ihnen die Online-Infoveranstaltung vom 16. August 2022, 19.30 Uhr.
 
 
Datenerhebung Sömmerungsbetriebe
Alpbewirtschafterinnen und Alpbewirtschafter können vom 9. bis 31. August 2022 in www.agate.ch/kantonale Datenerhebung LU Gesuche für Sömmerungsbeiträge und Landschaftsqualitätsbeiträge stellen. Gesömmertes Rindvieh und gesömmerte Pferde müssen nicht gemeldet werden, Schafe und Ziegen müssen wie bis anhin zusätzlich zur Tierverkehrsdatenbank (TVD) wie die anderen gesömmerten Tierkategorien über www.agate.ch/Kant. Datenerhebung LU gemeldet werden (Stichtag 25. Juli 2022).
 
 
Neuerungen bei der Massnahme «Getreide in weiter Reihe»
Die Massnahme Getreide in weiter Reihe wird weitergeführt. Ab dem Jahr 2023, das heisst ab Herbstsaaten 2022, wird die Massnahme mit einem Beitrag Qualitätsstufe I (QI) von Fr. 300.– und zusätzlich mit einem Vernetzungsbeitrag von Fr. 500.–/ha unterstützt. Die Anforderungen für QI und Vernetzung finden Sie auf dem aktuellen Merkblatt. Ab Herbstsaaten 2022 ist neu keine schriftliche Vereinbarung mit der Trägerschaft mehr nötig. Die Massnahme und Vernetzung muss bei der folgenden Datenerhebung direkt mit der Kultur erfasst werden. Der Vernetzungsbeitrag kann nur an Betriebe ausbezahlt werden, welche mit ihren Biodiversitätsförderflächen beim lokalen Vernetzungsprojekt mitmachen.
 
 
Einreichung NPr-Berechnungen
Die NPr-Berechnungen müssen 2022 bis spätestens am 31. August abgeschlossen werden. Die vollständige Impex ist elektronisch bis spätestens am 30. September 2022 an die Qualinova AG einzureichen. Kundinnen und Kunden der Kontrollstellen KUL und Agricon reichen die entsprechenden Unterlagen bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) ein. Details und Informationen zur elektronischen Einreichung finden Sie im Merkblatt.
 
 
Boden des Jahres 2022 – Tonboden
Die Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz (BGS) hat den Tonboden zum Boden des Jahres 2022 gewählt. Tonböden haben meist sehr gute chemische jedoch schlechte physikalische Eigenschaften. Werden diese Böden bei Nässe befahren, neigen sie zur Verdichtung, was sich dauerhaft negativ auf Bodenqualität und Ertrag auswirken kann. Bei zu hohem Verdichtungsrisiko empfiehlt es sich, den Reifendruck zu reduzieren oder Befahrungen bei trockeneren Bedingungen durchzuführen. So schont man den Boden und sorgt für den langfristigen Erhalt der Bodenfruchtbarkeit.
Mehr: Tonboden
 
 
Einsatz von Recyclingbaustoffen aus Fräsasphalt oder Asphaltgranulat
Der Einsatz von Asphaltgranulat ist auf Kiesstrassen verboten. Asphaltfräsgut soll nach einem geordneten Rückbau und Aufbereitung (soweit erforderlich) zu Recyclingbaustoffen weiterverarbeitet werden. Die Überwachung und Deklaration der Konformität mit den Qualitätsanforderungen und die Verwendung gemäss den Vorschriften sind zu berücksichtigen. Werden diese Punkte nicht beachtet und Asphaltgranulat oder Fräsasphalt in loser Form ohne Berücksichtigung der umweltrechtlichen Vorgaben und technischen Spezifikationen eingesetzt, kann dies den Rückbau des Bauwerks und eine Strafanzeige zur Folge haben. Ein neues Merkblatt erläutert die korrekte Verwendung der Materialien.
 
 
Gänsegeier auch bei uns anzutreffen
Gänsegeier
Über der Schrattenfluh und den umgebenden Landschaften kreisen seit Wochen schon 15 und mehr Gänsegeier. Die reinen Aasfresser verändern das Wildtiermanagement mit ihrer Anwesenheit. Für Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter in Sömmerungsgebieten wichtig zu wissen: Gänsegeier werden von toten Tieren über grosse Distanzen angelockt. Die Anwesenheit der Aasfresser deutet somit oft auf tote Tiere hin. Diese sollen nach Möglichkeit liegen gelassen, aber zwingend mit einer Plane zugedeckt werden. So werden sie nicht von den Geiern genutzt und die Todesursache der Tiere bleibt bestimmbar. Ziehen Sie nach solchen Vorfällen, wie immer bei Verdacht auf Risse, schnellstmöglich die kantonale Wildhut bei.
 
 
Lehrstellen offen für 2023
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) bietet ab Sommer 2023 zwei Lehrstellen an. Kaufmann/Kauffrau EFZ sowie Entwickler/Entwicklerin digitales Business EFZ. Die Stellenausschreibungen finden Sie in den Links.
 
 
Die nächsten Termine
lawa – Online-Informationsveranstaltung
Neue DZ-Programme 2023

16. August 2022 19:30-ca. 21:30 Uhr
Zoom-Link: https://us06web.zoom.us/j/89521418689
Anleitung: Teilnahme Zoom Videokonferenz

Programmanmeldung 2023
09. bis 31. August 2022, auf agate.ch

Erhebung/Gesuch Sömmerung
09. bis 31. August 2022, auf agate.ch

Meldung Saatverfahren schonende Bodenbearbeitung
Bis 31. August 2022, auf agate.ch

Nachmeldung Silo-/Körnermais
Bis 31. August 2022, auf agate.ch

Abschluss NPr-Abrechnung
Bis 31. August 2022

Einreichen NPr-Abrechnung
Bis 30. September 2022
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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