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Mitteilung
28. Januar 2022
 
 

Covid-19: Impf- und Genesenenzertifikate werden an EU-Norm angepasst

Die Schweiz passt die Impf- und Genesenenzertifikate den Vorgaben der EU an. Dies bringt zwei Neuerungen mit sich: Personen, die bereits eine Auffrischimpfung erhalten haben und deren Zertifikat mit der Bezeichnung «2/2 Impfdosen» codiert ist, erhalten für Reisen ins Ausland ein Zertifikat, auf dem die Auffrischimpfung erkennbar ist: Diese Personen erhalten neu ein Zertifikat mit der Codierung «2/1 Impfdosen». Zudem wird die Gültigkeitsdauer des Impf- und Genesenenzertifikats aufgrund einer Anpassung seitens Bund von 365 auf neu 270 Tage verkürzt.

Nicht immer ist auf dem Covid-Impfzertifikat ersichtlich, ob eine Person eine Auffrischimpfung erhalten hat oder nicht. Diesen Nachweis verlangen einige Staaten aber bei der Einreise. Die Schweiz passt deshalb die Codierung des Impf-Zertifikates den Vorgaben der EU an. Auf die Gültigkeit und Verwendung des Zertifikats in der Schweiz hat die Änderung der Codierung keinen Einfluss. Die Anpassung erfolgt ab dem 31. Januar 2022 und betrifft nur Personen, auf deren Zertifikat die Bezeichnung «2/2 Impfdosen» aufgeführt ist, und die bereits eine Auffrischimpfung erhalten haben.

Angepasst werden nur die Zertifikate von:
  • Genesenen Personen, die mit einer Dosis eines zugelassenen Impfstoffes die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (unabhängig von der Reihenfolge) und die danach eine Auffrischimpfung erhalten haben.
  • Personen, welche die Grundimmunisierung mit einer Dosis des Impfstoffs «Janssen» von Johnson & Johnson abgeschlossen haben und anschliessend eine Auffrischimpfung erhalten haben.

    Diese Personen erhalten neu ein Zertifikat mit der Codierung «2/1 Impfdosen». Die erste Zahl steht für die Anzahl erhaltener Impfdosen. Die zweite Zahl zeigt auf, dass eine Impfung mehr verabreicht wurde, als gemäss dem spezifischen Schema für die Grundimmunisierung nötig gewesen wäre. Dies gilt nur für Impfungen mit Zulassung in der Schweiz, im EU-Raum und in WHO-Staaten.

    Es gibt in der Schweiz ebenfalls Zertifikate, welche die Codierung «3/3 Impfdosen» aufweisen. Diese sind in der Schweiz, im EU-Raum und in den WHO-Staaten weiterhin gültig. Eine Anpassung dieses Codierungstyps ist nicht notwendig. Diese Zertifikate werden deshalb nicht angepasst.

    Keine Neu-Codierung des Zertifikats beantragen können Personen, die über eine Grundimmunisierung mit zwei Impfungen verfügen und sich anschliessend mit Covid-19 infiziert haben. Für die Einreise in ein Land, das eine Auffrischimpfung verlangt, muss zusätzlich zum Impfzertifikat mit der Codierung «2/2 Impfdosen» ein Genesungsnachweis als Beleg einer nachträglichen Erkrankung vorgewiesen werden.

    Wie läuft die Neucodierung ab?
    Personen, die Anspruch auf ein neues Zertifikat haben und sich in einem der kantonalen Impfzentren in Luzern, Willisau oder Hochdorf, im Impftruck, in einem der temporären Impfzentren oder im Impfschiff haben impfen lassen, erhalten das neu-codierte Zertifikat automatisch per Post zugestellt. Der Druck und Versand durch den Bund beginnt am 2. Februar 2022. Es kann einige Tage dauern bis die entsprechenden Zertifikate ersetzt sind. Personen, die am Luzerner Kantonsspital LUKS geimpft worden sind, erhalten die Neu-Zustellung ebenfalls automatisch und zwar über das Patientenportal «MeinLUKS».
    Alle anderen Personen, die Anspruch auf ein neues Zertifikat haben, können ein aktualisiertes Zertifikat per Online-Formular beantragen. Personen, die über keinen Internetzugang verfügen, können das Zertifikat via die kantonale Zertifikat-Hotline (Tel. 041 228 64 46) beantragen.

    Zertifikat neu nur noch 270 Tage gültig
    Die Anpassung an die Vorgaben der EU zieht auch eine verkürzte Gültigkeitsdauer des Covid-Zertifikats nach sich. Neu sind die Zertifikate für Geimpfte und Genesene noch 270 statt wie bisher 365 Tage gültig. Damit stellt der Bund sicher, dass das Zertifikat in den Ländern, die dem «EU Digital COVID Certificate» angeschlossen sind, weiterhin anerkannt bleibt. Die Gültigkeit der Covid-Zertifikate wird in der «Covid Certificate»-App automatisch angepasst. Die Covid-Zertifikate müssen nicht neu ausgestellt werden, weil lediglich das Impfdatum, aber kein Gültigkeitsdatum vermerkt ist. Dies gilt auch für die Zertifikate in Papierform.

    Mit der Verkürzung der Zertifikatsgültigkeit auf 270 Tage verlieren bei der Umstellung ab dem 31. Januar 2022 bereits erste Zertifikate ihre Gültigkeit. Betroffen sind Personen, die vor Anfang Mai 2021 grundimmunisiert waren und seither weder eine Auffrischimpfung noch eine Corona-Infektion nachweisen können.

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    Dr. phil.Il Stephan Luterbacher, dipl.pharm
    Kantonsapotheker
    Dienststelle Gesundheit und Sport
    Telefon 041 228 67 31
    (erreichbar am Freitag, 28. Januar von 15.00 bis 16.00 Uhr)
     
     
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