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Mitteilung
18. Februar 2022
 
 

Covid-19: Luzern passt kantonale Massnahmen an

Im Nachzug an den Bundesratsbeschluss vom 16. Februar 2022 passt der Kanton Luzern seine kantonalen Massnahmen an. Diese betreffen Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen (Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Wohneinrichtungen für Personen mit Behinderungen, Spitex).

Ab Samstag, 19. Februar 2022, gilt:

  • Die 3G-Regel für Besuchende und Mitarbeitende ist für Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen nicht mehr obligatorisch. Für die Einrichtungen besteht aber fakultativ die Möglichkeit, diese vorläufig beizubehalten bzw. bei einer Änderung der epidemiologischen Lage umgehend wiedereinzuführen, wenn dies zum Schutz der anwesenden Personen erforderlich ist.

  • Die Maskenpflicht in Spitälern, Kliniken sowie Alters- und Pflegeheimen regelt neu der Bund. Aus diesem Grund hebt der Kanton Luzern seine Regelung auf. Es gilt die Regelung des Bundes. Kantonal gilt weiterhin eine Maskenpflicht für Mitarbeitende von Spitexorganisationen, da diese grösstenteils besonders gefährdete Personen betreuen.

    Die obigen Anpassungen der Massnahmen, die allesamt in der kantonalen Covid-19-Verordnung geregelt sind, treten morgen Samstag, 19. Februar 2022, in Kraft. Die kantonale Covid-19-Verordnung gilt bis auf Weiteres.

    Zur Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen, die ebenfalls mit der aktuellen Änderung der Covid-19-Verordnung vorgenommen wurde, hat der Kanton Luzern bereits am Mittwoch eine Mitteilung veröffentlicht.

    In kantonalen und kommunalen Einrichtungen kann Maskenpflicht angeordnet werden
    In kantonalen und kommunalen Betrieben und Einrichtungen können die zuständigen Behörden aufgrund ihrer Hausordnungen eine Maskenpflicht anordnen, wo sich Personen über einen längeren Zeitraum gemeinsam in engen Verhältnissen aufhalten und keine geeigneten alternativen Schutzmassnahmen zur Verfügung stehen (z.B. bei Abnahmen von praktischen und theoretischen Führerprüfungen, bei Einvernahmen durch die Staatsanwaltschaften oder im Justizvollzug).

    Anhang
    Kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie
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    Staatskanzlei Luzern
    Kommunikation
    Bahnhofstrasse 15
    6002 Luzern
    Telefon 041 228 60 00
    information@lu.ch
    (erreichbar am 18.02.2022 von 16.00 bis 17.00 Uhr)
     
     
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