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Mitteilung
22. Juni 2022
 
 

Regierungsrat bewilligt das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss»

Ein Hochwasserereignis wie jenes vom August 2005 kann in einem Siedlungsraum viel Schaden anrichten. Die Bevölkerung, Unternehmen und Infrastrukturen im Reusstal werden künftig durch das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss» vor solchen Naturereignissen geschützt. Zudem werden der Gewässerraum ökologisch aufgewertet, die Lebensqualität der Bevölkerung gesteigert, indem neue Erholungsräume geschaffen werden, und die Trinkwasserversorgung gesichert. Der Regierungsrat hat das Projekt, das 2019 öffentlich aufgelegt worden ist, bewilligt. Für den Baukredit ist eine Volksabstimmung nötig, die abhängig von den Beschwerdeverfahren frühestens 2023 erfolgen wird.

Die Reuss ist der grösste Fluss im Kanton Luzern und prägt die Entwicklung des Reusstals schon seit langer Zeit. Inzwischen gilt das Reusstal als einer der bedeutendsten Lebens- und Arbeitsräume im Kanton Luzern – über 135'000 Menschen leben und arbeiten in der Region. Entsprechend gross ist das Bedürfnis nach Sicherheit und Lebensqualität. Denn insbesondere das Hochwasserereignis vom 21./22. August 2005 hat gezeigt, dass die Reuss in diesem Siedlungsraum viel Schaden anrichten kann. Damit das Reusstal jedoch langfristig vor Hochwasser geschützt wird, hat der Regierungsrat das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss» bewilligt.

Schutz vor Überflutung
Das Schadensausmass eines Jahrhundert-Hochwassers an der Reuss wird derzeit mit rund 600 Millionen Franken beziffert. Privat versicherte Schäden, Ertragsausfälle der lokalen Wirtschaft sowie Lohn- und Steuerausfälle sind dabei nicht eingerechnet. Es besteht die Gefahr, dass die über 150-jährigen Reuss-Dämme einem grossen Hochwasser wie im Jahr 2005 nicht mehr standhalten. «Wir alle haben die Bilder vom Hochwasser von 2005 noch vor Augen. Es ist mir ein persönliches Anliegen, die Bevölkerung, Arbeitsplätze und Infrastrukturen im Reusstal bestmöglich zu schützen. Ich bin sehr froh, dass wir mit der Projektbewilligung einen sehr wichtigen Schritt weiter sind», betont Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement. Mit dem rund 200-Millionen-Franken-Projekt werden Menschen und Tiere sowie Infrastrukturen und Güter vor Überflutungen geschützt. Zudem wird der Gewässerraum ökologisch aufgewertet und die Lebensqualität der Bevölkerung gesteigert, indem neue Erholungsräume geschaffen werden und die Trinkwasserversorgung gesichert wird.

Fast zur Hälfte gütliche Einigungen
Mit der Projektbewilligung hat der Regierungsrat auch über die Einsprachen befunden. Während der öffentlichen Auflage im Herbst 2019 gingen 56 Einsprachen ein. Das zuständige Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement führte von Juni 2020 bis November 2021 die Einspracheverhandlungen durch. Aus den Einspracheverhandlungen resultierten etwa Projektanpassungen im Bereich Schiltwald und im Gebiet Studeschachen. Rund 40 Prozent (23) der Einsprachen konnten gütlich erledigt werden oder wurden zurückgezogen. «Wir haben die Anliegen der Einsprechenden ernst genommen und führten zahlreiche persönliche Gespräche mit ihnen. Besonders betonen will ich, dass wir mit allen einsprechenden Gemeinden eine Einigung erzielen konnten. Dieses positive Signal für unser Hochwasserschutzprojekt freut mich sehr. Nun stehen alle Anrainer-Gemeinden hinter dem Projekt», erklärt Regierungsrat Fabian Peter. Mit rund einem Drittel der Einsprechenden konnte indes keine Einigung gefunden werden; mit den restlichen Einsprechenden konnte nur eine teilweise Einigung erzielt werden.

Für einen robusten und nachhaltigen Hochwasserschutz braucht ein Fliessgewässer genügend Raum. Dafür werden landwirtschaftliche Nutzflächen sowie Wald beansprucht. Die seit Sommer 2016 eingesetzte Land- und Forstwirtschaftliche Begleitplanung (LaFoBe) hat ihre Arbeit hinsichtlich Entschädigung und Realersatzforderung parallel zur Projektbewilligung weitergeführt. Die vom Projekt betroffenen Eigentümerinnen und -eigentümer von Land und Wald sollen wenn immer möglich vom Kanton Luzern Ersatzland oder -wald angeboten bekommen – sogenannter Realersatz. Die LaFoBe arbeitet mit den Direktbetroffenen an Lösungen, um die Auswirkungen etwa auf die Betriebe möglichst gering zu halten. Entschädigungen und Realersatzforderung sind jedoch nicht Bestandteil der Projektbewilligung, sondern werden im Landerwerbsverfahren separat behandelt.
Zeitgemässer Hochwasserschutz für das Reusstal
Das Hochwasser von 2005 hat in den Gebieten der Kleinen Emme und der Reuss Schäden von rund 345 Millionen Franken angerichtet. Der Kanton Luzern hat als Reaktion darauf Sofortmassnahmen angeordnet und im Auftrag des Kantonsrates das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss» initiiert. Das Projekt umfasst Hochwasserschutz- und Renaturierungsmassnahmen am 13,2 Kilometer langen Abschnitt vom Reusszopf bis zur Kantonsgrenze. Aufweitungen, Entlastungen und neue Dämme erzielen eine nachhaltige Hochwassersicherheit. Zudem wird die von den eidgenössischen und kantonalen Gesetzen geforderte naturnahe Ausgestaltung umgesetzt.

Die Aufweitung führt zu einer generellen Absenkung des Wasserspiegels und sorgt damit für den Hochwasserschutz. Wo Siedlungen und Infrastrukturen den benötigten Platz für die Aufweitung beschränken, werden bestehende Dämme erhöht sowie vereinzelt flache Dämme neu geschaffen. Die Aufweitung bietet jedoch nicht nur Schutz vor Hochwasser, sondern wertet den Raum auch ökologisch auf. Es entsteht ein neues Naherholungsgebiet und das Grund- und Trinkwasser wird gesichert.

Im Jahr 2016 wurde das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss» erstmals öffentlich aufgelegt. Dieses Projekt wurde 2019 von externen Experten überprüft, angepasst und in der Folge nochmals öffentlich aufgelegt. Während der Einspracheverhandlungen erfolgten weitere Projektanpassungen. Im Juni 2022 hat der Regierungsrat das Projekt bewilligt.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität
Luzern steht für Nachhaltigkeit
Anhang
Präsentation der Medienkonferenz
Kurzes Infovideo
Informationen und Visualisierungen: www.reuss.lu.ch
 
 
Regierungsrat Fabian Peter
Vorsteher Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
E-Mail medien.buwd@lu.ch
Telefon 041 228 53 52

Gregor Schwegler
Kantonsingenieur
Dienststellenleiter Verkehr und Infrastruktur
E-Mail gregor.schwegler@lu.ch
Telefon 041 318 10 80

Stefan Moser
Leiter Land- und Forstwirtschaftliche Begleitgruppe (LaFoBe)
Bildungszentrum Natur und Ernährung
E-Mail stefan.moser@edulu.ch
Telefon 041 228 30 92
 
 
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