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Mitteilung
9. November 2022
 
 

Prämienverbilligung: Richtprämien für 2023 festgesetzt

Der Luzerner Regierungsrat hat die Richtprämien für die Prämienverbilligung 2023 festgelegt. Mit 215,2 Millionen Franken im 2023 sind rund 15 Millionen Franken mehr zur Entlastung der Luzerner Bevölkerung vorgesehen als 2022. Davon profitieren gegen 27 Prozent der Luzerner Bevölkerung.

Die individuelle Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenkasse ist ein wichtiges sozial- und gesundheitspolitisches Instrument zur Entlastung von Haushalten in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Der Regierungsrat hat in der entsprechenden Verordnung die Rahmenbedingungen für die individuelle Prämienverbilligung im kommenden Jahr festgelegt.

Richtprämien werden angepasst
Der Regierungsrat definiert jährlich die Parameter für die Berechnung der Prämienverbilligung unter Berücksichtigung der Prämienentwicklung und der zur Verfügung stehenden Mittel. Zur Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung für das Jahr 2023 gelten in den einzelnen Prämienregionen die folgenden Richtprämien in Franken:
Haushalte mit geringen Einkommen entlasten
Anspruch auf Prämienverbilligung haben Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Sozialhilfebeziehende sowie Haushalte, deren Ausgaben für die Krankenkassenprämien mindestens zehn Prozent des massgeblichen Einkommens übersteigen. Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden damit gezielt entlastet. Zudem wird die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Verbilligung der Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung erhöht und beträgt neu 89'346 Franken für Paare und 71'477 Franken für Alleinerziehende.

Rund 215 Millionen Franken zur Entlastung der Luzerner Bevölkerung
Im kommenden Jahr sind 215,2 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung vorgesehen, um die Belastung der Luzerner Bevölkerung durch die 2023 überdurchschnittlich steigenden Krankenkassenprämien zu verringern. Gegenüber dem Jahr 2022 sind dies rund 15 Millionen Franken mehr, die für die individuelle Prämienverbilligung zur Verfügung stehen. Damit können schätzungsweise 112'200 Kinder, Jugendliche und Erwachsene finanziell entlastet werden. Das entspricht gegen 27 Prozent der Bevölkerung.

Weitere Informationen: www.ahvluzern.ch
Die drei Prämienregionen
Die Luzerner Gemeinden sind in drei Prämienregionen eingeteilt. Zur Region 1 gehören Luzern, Emmen, Kriens, Horw und Ebikon. Zur Region 2 zählen folgende Gemeinden: Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Eich, Malters, Meggen, Meierskappel, Neuenkirch, Nottwil, Oberkirch, Root, Rothenburg, Ruswil, Schenkon, Sempach, Sursee, Udligenswil, Werthenstein und Wolhusen. Die restlichen 58 Gemeinden bilden die Prämienregion 3.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Gestalteter Gesellschaftswandel
 
 
Edith Lang
Leiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Telefon 041 228 57 79
(erreichbar am Mittwoch, 9. November 2022, von 10.00 bis 10.30 Uhr)
 
 
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