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Mitteilung
18. November 2022
 
 

Kommission stimmt dem Bauprogramm sowie der Umfahrung Beromünster grossmehrheitlich zu

Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) des Luzerner Kantonsrates stimmt dem Bauprogramm mit zwei Anträgen zu Radverkehrsanlagen und vier Bemerkungen zu. Weiter wird der Sonderkredit über 70,6 Millionen für die Umfahrung Beromünster grossmehrheitlich gutgeheissen.

Die Kommission heisst den Kantonsratsbeschluss über das Bauprogramm 2023–2026 für die Kantonsstrassen (B 120) grossmehrheitlich gut. Es wird anerkannt, dass die bisherigen Planungsgrundlagen umfassend nachgeführt und aktualisiert worden sind. Das Gros der vorgenommenen Anpassungen ist nachvollziehbar. Mit zwei Anträgen und einer Bemerkung will die VBK die Realisierung des Radroutenkonzeptes beschleunigen. Bei der Umfahrung Schötz wird der Perimeter für die Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) um den Niveauübergang in Willisau erweitert. Einstimmig überwiesen wurde die Bemerkung, wonach Strassenbauprojekte, die in einem Zusammenhang mit einem ausführungsreifen Fernwärmenetz-Projekt stehen, auf Antrag der betroffenen Gemeinde mit dem Strassenbauprojekt zu koordinieren sind. Die Mehrheit spricht sich in einer weiteren Bemerkung grundsätzlich für Tempo 50 km/h innerorts auf Kantonsstrassen aus. Keine Mehrheiten fanden verschiedene Anträge für frühere Realisierungen. Das Programm weist bereits heute einen ausreichenden Überhang aus. Aufgrund der verfügbaren Ressourcen ist es unrealistisch, weitere Projekte vorziehen zu wollen.

Die VBK stimmt weiter dem Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für die Änderung der Kantonsstrassen K 15, K 18 und K 57, Ost- und Westumfahrung (exkl. Rückbau bestehender Kantonsstrassen), Gemeinde Beromünster (B 122) nach ausführlicher Information und einer Begehung vor Ort grossmehrheitlich zu. Unbestritten ist, dass es eine verkehrstechnische Entlastung des unter Schutz stehenden Fleckens Beromünster braucht. Die grosse Mehrheit der Kommission beurteilt das vorliegende Projekt als zweckmässig und ausgewogen. Auch die Denkmalpflege befand die gewählte Variante für optimal. Keine Mehrheit fanden deshalb Anträge zur Rückweisung im Hinblick auf eine Etappierung oder Redimensionierung. Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass die Etappierung die Probleme nicht löst und unnötige Mehrkosten verursacht, da verschiedene bauliche Massnahmen in jedem Fall realisiert werden, etwa die Strassenabwasser-Behandlungsanlage. Die Dimensionen entsprechen den aktuell gültigen Normen. Aufgrund der siedlungsnahen Linienführung ist es auch richtig, Einrichtungen für den Langsamverkehr zu erstellen.

Die VBK hat die Geschäfte unter dem Vorsitz von Pius Kaufmann (Die Mitte, Wiggen) vorberaten. Die Geschäfte werden an der November-Session behandelt.
 
 
Pius Kaufmann
Präsident der Kommission Verkehr und Bau
Telefon 041 487 70 07
E-Mail pius.kaufmann@lu.ch
 
 
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