Zur Webansicht
 
 
Newsletter Steuern Luzern
4 / 2022 Steuer+Praxis
23.02.2022
 
 

Rückerstattung der Verrechnungssteuer in Erbfällen - neu ist der Wohnsitzkanton der Erbberechtigen zuständig

Neu fordern Erbinnen und Erben die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurück. Diese Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer trat auf den 1. Januar 2022 in Kraft und gilt ab Fälligkeiten 2022.
 
 
Dienststelle Steuern
Buobenmatt 1
Postfach 3464
6002 Luzern
Telefon 041 228 56 56
E-Mail steuern@lu.ch
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden